Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 1628

Datierung: 18. April 1363

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 524.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach löst mit Einwilligung König Karls die drei Dörfer Schefflenz und Dahenfeld von Engelhard von Weinsberg.

Vollregest:

Eltville - EB. Gerlach bekundet: K. Karl hatte ihm von des Reiches wegen die Lösung der Dörfer [Ober-, Mittel- und Nieder-]Schefflenz (drier Schevelencze) und Dahenfeld (-felt) nebst Zubehör, die der Edle Engelhard von Weinsberg (Winsperg) vom Reiche für 4.200 Pfund innehatte, gestattet.[a] Die 2200 Pfund Heller Heilbronner Währung, die er von dieser Lösung her dem Engelhard schuldet, gelobt er zwischen dem 16. und 30. April 1364 (8 Tage vor oder nach dem Georgstag) zu bezahlen. Zur Sicherheit und zum Unterpfand setzt er dem Engelhard seine Burg Herbolzheim (-borcz-) mit allen Nutzungen, Gefällen, Rechten und Zubehör. Er hat die Burg jetzt dem Hertwig von Dierbach und dem Gerhard von Hettigheim (Hettenkeim), seinem Vogt zu Scheuerberg (Schur-), übergeben. Zahlt er nicht rechtzeitig, so sollen sie dem Eberhard die Burg als Pfandschaft ausantworten. Die Einkünfte, die Eberhard aus der Burg genießt, sollen von der Pfandsumme nicht abgezogen werden. Die Lösung steht dem Erzbischof jährlich zwischen dem 16. und 30. April zu. Die 2.200 Pfund hat er zu Heilbronn (-pron; -prun) in der dann dort geltenden Währung zu zahlen. Geht die Burg vor der Übergabe an Eberhard verloren, so wird sein Anrecht auf die 2.200 Pfund davon nicht berührt. Wenn Hertwig oder Gerhard stirbt, so soll der Herr, der ihn ernannt hat, auf Mahnung des andern binnen 14 Tagen den Ritter Boppo von Adelsheim (Adolcz-) oder den Ritter Hans von Berlichingen oder den Hans von Berlichingen genannt von Jagsthausen (Husen) zum Ersatzmann bestimmen.

- D. Eltvil feria tercia ante Georii 63.

Fußnotenapparat:

[a] Reg. 1490 und 1598.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1628, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8973 (Zugriff am 26.04.2024)