Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3155

Datierung: 2. August 1331

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarchiv (Kais. Ludwig-Selekt Nr. 490). Grßes Siegel hängt zerbrochen an grün-roter Seide. - Cop.: Reg. lit. eccl. Mog. Ms. 7, 27. - Gedr.: Joannis, Rer. Mog. 2, 734. - Reg.: Reg. Imp. Addit. I S. 279 Nr. 2747 u. S. 427 (Ergänzungen der Nachweise); Scriba, Hess. Regesten 3, 177 Nr. 2655. - Vgl. Schrohe, Erzbischof Heinrich III. 8. 18; ders., Mainz in seinen Beziehungen 105; ferner Möller, Der Kampf Ludwigs d. B. mit der röm. Kurie 1, 284 (zu 1332).
    Dieselbe Urkunde mit dem Zusatz, dass er der Stadt alle Rechte zurückgibt. Hat jemand auf ihre Güter "iht verclagt", oder will er noch verklagen, oder sind, die Bürger "anders in dheinen schaden gevallen von derselben acht wegen", so nimmt er ihnen kraft kaiserlicher Gewalt die Klage und das Gericht ab, so dass sie nicht zu Schaden kommen. Er verspricht, die Stadt wegen derselben Sache in keine Acht mehr zu tun, sie nimmer zu "leydigen". noch zu "beswern", und befiehlt allen Herrn, Landvögten, Vögten und Getreuen, die Stadt zu schützen, wenn sie wegen der Acht beschwert werde. - e. l. et die. München e. 1. Vom rückwärts aufgedrückten Majestätssiegel Rest vorhanden - Vgl. Reg. Imp. Addit. I S. 279 Nr. 2747. Erst aus dieser Urk. erfahren wir, dass der Kaiser über Mainz die Acht verhängt hatte. Die Aufhebung der Acht bedeutete Erzbischof Baldewin gegenüber eine Unfreundlichkeit; man beachte auch Reg. 3150 u. 3167.

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Ludwig lässt die Stadt Mainz aus der Acht, die er wegen der Übergriffe auf St. Alban vor der Stadt über sie verhängt hatte.

Vollregest:

Kaiser Ludwig lässt den Kämmerer Salman, den Schultheißen Emrich, die Richter Nycolaus, Scherphlin, Volkmar, Willigin, den Rat und die Bürgerschaft von Mainz aus der Acht, die er wegen der Vergewaltigung von St. Alban vor der Stadt über sie verhängt hatte.

- D. geg. ist ze Regenspurg an Vritag nach Vincula Petri 1331, in d. 17. j. u. r. und in d. 4. d. k.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3155, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7495 (Zugriff am 17.05.2024)