Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3060

Datierung: 1. Dezember 1329

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Or.: München, Geh. Staatsarchiv K. rot 68/f. 12. Die Siegel hängen, dasjenige Baldewins stark verletzt, das Secretsiegel Gotfrids grün. - Verz.: ebenda K blau 402/8 (Repertorium über die brieflichen Urkunden der hinteren Grafschaft Sponheim gehörig gen Trarbach. mit dem Vermerk: an Pfalz; ebenso 388/4. - Abschr.: ebenda K blau 387/I7. - Vgl. Reg. 2986 u. 3021.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Baldewin zu Trier und Gotfrid von Eppstein, machen als  Ratsleute einen Frieden zwischen den Grafen Symon und Johann von Sponheim einer- und der Gräfin Lorette von Spanheim, den Gemeinern von Wildberg und  Johann von Braunshorn andererseits.

Vollregest:

Bingen. - Erzbischof Baldewin zu Trier und Gotfrid, Herr zu Eppenstein, machen als erkorene Ratsleute einen Friedensvertrag zwischen den Grafen Symon und Johann von Spanheim einerseits und der Gräfin Lorette von Spanheim, Frau zu Starkenburg (-kin-), und den Gemeinern von Wildberg (Wiltperg) und Herrn Johann von Braunshorn (Bruns-) andererseits. Auf Schadenersatz wird verzichtet, alle Störung des Friedens, die seit Palmsonntag (16. April) vorgekommen ist, rückgangig gemacht, Gefangene "ane schetzunge und overmittes irre orfede, als gewonlich ist", freigegeben, für jede Woche der Gefangenschaft nicht mehr als 1 Mk. Brabanter für die Zehrung berechnet. Jeder soll in seinem Gut bleiben; doch soll Ritter Arnolt von Spanheim nicht mehr Graf Johanns Burgmann sein. Claus von Kirrweiler (Kerwilre) soll "zehant" in Bingen einreiten und ohne Johanns von Braunshorn (Bruns-) Einwilligung nicht wegreiten "wegen der bruche, die er diesem getan hat". Die Aussteller erklären, dass Graf Johann bei der zwischen ihm und Gräfin Loretta von Spanheim geschehenen Friedenswerbung Hern Emerichs von dem Steine[a] nichts Unrechtes getan, sondern seine Ehre wohl bewahrt habe.

- Geg. zu Bingen 1329 des nehesten dages nach sante Andreas tage des heilgen apostolen. 

Fußnotenapparat:

[a] S. Fabricius, Erläuter. zum geschichtl. Atlas 6, 362.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3060, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7400 (Zugriff am 05.05.2024)