Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 3896
Datierung: 4. Mai 1330
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
Inhalt
Kopfregest:
Papst Johann XXII. macht den Prioren, Ministern, Kustoden und Guardianen und den übrigen Ordensbrüdern der Prediger, Minoriten, Karmeliter und Augstinereremiten in der Stadt ...
Vollregest:
P. Johann XXII. macht den Prioren, Ministern, Kustoden und Guardianen und den übrigen Ordensbrüdern der Prediger, Minoriten, Karmeliter und Augstinereremiten in der Stadt, Diözese und Provinz Mainz Mitteilung von dem Auftrage, den er früher bezüglich Erwirkung der Anerkennung des Mainzer Ebs Heinrich dem Kölner EB. und dem Lütticher B. und dem Propst der Zyfflicher Kirche gegeben hat. [Vgl. Reg. v. 11. Okt. 1328 nr. 3893 und Reg. v. 18. Dez. 1328 nr. 3825]. Diesem Auftrag gemäß haben dann auch der Kölner EB. und der Zyfflicher Propst gegen Heinrichs Widersacher Prozesse mit Verhängung von Kirchenstrafen in gewissen Kirchen und Orten veröffentlicht. Aber einige von denen, welche durch diese Prozesse und die darin ausgesprochenen Kirchenstrafen betroffen sind, schämen sich nicht, diese verächtlich zu machen. Darum gebietet der P. den obengenannten Mönchen, in ihren Predigten an den Sonn- und Festtagen, in ihren Häusern und Kirchen und an anderen Orten, sowie sie von dem Kölner EB. und dem Zyfflicher Propst oder einem von beiden dazu aufgefordert werden, die genannten Prozesse samt den darin enthaltenen Kirchenstrafen feierlich zu verkünden.
- Voletes dudum quod
- D. Avinione IIII. nonas maii a. 14.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3896, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10276 (Zugriff am 18.05.2024)