Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2277

Datierung: Zwischen 20. Dezember 1320 und 15. Januar 1321

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop. (der Schluß mit dem Datum fehlt): Luzern, Staatsarchiv (Stift im Hof). Spur eines rückseitig aufgedrückten grünen Siegels.

Inhalt

Vollregest:

Propst [Mathias] und der Konvent des Klosters Luzern klagen vor Hermann von Isena, Kanoniker von Konstanz, dem von dem Offizial des Konstanzer Hofes bestellten Richter[a], darüber, daß Ulrich, Johann und Franz, die Söhne der verstorbenen Frau[b] des Konrad gen. Rence, und dieser ihr Vater, als Vormund, nach dem Tode der Mutter, obwohl sie ihr ab intestato folgten, das Besthaupt[c] nicht entrichtet haben, zu dem nach alter Gewohnheit der Nachfolger eines jeden Inhabers[d] von Klostergut bei dessen Tod verpflichtet ist; auch nach dem Tode ihres Bruders, dem sie gleichfalls ab intestato gefolgt sind, haben sie die Abgabe unterlassen. Das Kloster bittet den Hermann, die Beklagten durch sein Urteil zur Entrichtung der beiden "Fälle" zu zwingen[e].

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. voriges Regest.
[b] relicte quondam Cuonradi.
[c] unum melius caput videlicet melius animal .. nomine mortuarii quod val wlgariter nuncupatur.
[d] in emphiteosim sive iure hereditario.
[e] Die untere Zeitgrenze ergibt sich aus einer Urkunde des Hermann vom 15. Jan. 1321 (1321 fer. V. post Hylarii), in der er in vorliegender Streitsache als Termin zur Verhandlung über zwei Klagen (libelli) und über seine Zuständigkeit (iurisdictio) den 4. Febr. (fer. IV. post purific. b. virg.) bestimmt. Or.: e. l. Spur eines rückseitig aufgedrückten (grünen) Siegels.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2277, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20283 (Zugriff am 02.05.2024)