Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2265

Datierung: 7. November 1313

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: Luzern, Stiftsarchiv (K IV, 37). Siegel verletzt.
    Die von Kopp, Gesch. d. eidgenöss. Bünde II, 1, 121 Anm. 3, IV, 1, 265 und IV, 2, 26 als Census prepositure Lucernensis angeführten Aufzeichnungen über die Einkünfte des Almosneramtes, sind nicht unter Mathias, sondern erst unter einem seiner Nachfolger entstanden. Or.: Luzern, Stadtarchiv. Gedr.: Brandstetter, Geschichtsfreund 38 (1883). - Der von Kopp, l. c. IV, 2, 266 und 299 zitierte Luzerner Zinsrodel, der die Jahre 1316-1320 umfaßt, und u. a. den Eintrag hat: "Dominus abbas [Morbacensis] dedit et distribuit omnibus prebendis [fratrum Lucern.] lib. unam sol. VI. ante recessum suum" ist im Stiftsarchiv zu Luzern nicht mehr zu finden; vielleicht ist er identisch mit dem von Brandstetter S. 42 zitierten "rothen Büchli"?

Inhalt

Vollregest:

Magister Johann von Basel, Kanoniker der Kirche von Schönenwerd (Werdensis)[a], urkundet als von dem Offizial der Konstanzer Kurie mit Zustimmung der Parteien bestellter Richter in dem Streit zwischen dem Prokurator des Armenhospitals neben der Rheinbrücke in Konstanz auf der einen, dem Propst [Mathias] und dem Konvent des Stiftes Luzern auf der anderen Seite über eine große Zahl von (genannten) Äckern, von denen der Prokurator behauptet, daß sie Neubruchland (novalia) seien, während die Gegenseite dies bestreitet. Der Prokurator verlangt von dem Richter, daß die Zehnten des innerhalb des Gebietes der Pfarrkirche in Wil[b] gelegenen Neubruchlandes dem Hospital zugesprochen werden, weil dieses Neubruchland den Armen des Hospitals zum Unterhalt angewiesen sei, und der Aussteller entscheidet, nachdem er sieben alte und ehrbare Männer, die mit Zustimmung beider Parteien ausgewählt worden sind, vernommen und ihre Aussagen hat aufzeichnen und veröffentlichen lassen und sie sorgfältig geprüft hat, zu Gunsten des Hospitals; er legt dem Propst und Konvent von Luzern Stillschweigen auf und verurteilt sie zum Ersatz der Kosten, die der Prokurator gehabt hat.

- D. Bremgarten in ecclesia 1313 fer. IV. post festum Omnium Sanctorum[c] ind. XII.

Fußnotenapparat:

[a] Im Kanton Solothurn.
[b] Im Bezirk von Bremgarten im Kanton Aargau.
[c] Das Tagesdatum steht im Text der Urkunde.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2265, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20271 (Zugriff am 17.05.2024)