Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2260

Datierung: Vor 29. September 1321

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Gleichzeitige Copie: Fulda, Landesbibliothek (Handschr. B 6 f. 5V nr. 59).

Inhalt

Vollregest:

Heinrich, Abt, und Dietrich, Dekan von Fulda, bekennen, daß sie dem edlen Fürsten, Landgrafen Otto von Hessen und Landgrafen Heinrich, seinem Sohn, gelobt haben, treulich zu helfen, vom Michaelstag an vier Jahre hindurch gegen jedermann, ausgenommen das Reich, das Mainzer Erzstift, den Grafen Ber[thold] von Henneberg (-berc) und den Grafen Heinrich, seinen Sohn, sowie Philipp d. Ä. von Falkenstein (V-). Leistet Fulda Hilfe in Hessen, so kommt der Landgraf für den Unterhalt der Truppen auf. Kämpfen sie zusammen, so werden Gefangene nach manzal verteilt, Herren und Hauptleute bleiben gemeinsam. Burgen und Festen werden sie brechen, wenn der, in dessen Land sie liegen, es verlangt, sonst sie gemeinsam besitzen. Die Aussteller schützen Hessen vor Angriffen aus dem Gebiete von Fulda. Streitigkeiten zwischen beiden Parteien werden geschlichtet durch ein Schiedsgericht, in das Fulda die Ritter Heinrich von Hune und Konrad von Bimbach (Byen-), Hessen die Ritter Guntram Schenk d. J. und Johann Riedesel (Ridesil) entsendet, und in dem Hermann von Schlitz (Slidese) der Reiche Obmann sein soll. Nach des Abtes Tod soll Fulda bis zur Neuwahl durch den Vertrag verpflichtet sein.

- A. 1321.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Actum anno domini ut supra; die Urkunde ist unter denen von 1321 eingereiht; aus der Zeitbestimmung des Bündnisses ist zu entnehmen, daß die Urkunde vor dem Michaelstag ausgestellt wurde.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2260, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20266 (Zugriff am 05.05.2024)