Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2258

Datierung: 12. September 1321

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop. (saec. XVII.): Wiesbaden (Mittelrhein. Copiar C, 2 f. 10). Vermerk des Copisten: Sig. provisorum archiepiscopatus Maguntini. Sig. in quo S. Martinus equitans vestem dividit. - Reg. (ungenau): Bodmann, Rheing. Altertümer 1, 435 (und 346); Scriba, Hess. Regesten 4 c, 19 nr. 5414; Roth, Nass. Geschichtsquellen 1, 355 nr. 31 und S. 456 nr. 28; Weidenbach, Regesta Bingiensia 23 nr. 238; Sauer, Nass. Ukb. I, 3, 122 nr. 1736.

Inhalt

Vollregest:

Die Provisoren[a] des erledigten Mainzer Erzstifts verpfänden dem Ritter Thilmann von Rüdesheim (Rudens-) zum Ersatz der Schäden, die er bei Gelegenheit seiner Gefangenschaft und sonst im Mainzer Dienst unter Erzbischof Gerhard erlitten hat,[b] und für seine geleisteten oder noch zu leistenden Dienste die Juden, die aus der Stadt Mainz und sonsther kommend sich in der Stadt Bingen und im Dorfe Rüdesheim (Rudens-) neben den anderen, die bereits da wohnen, dauernd niederlassen; und zwar soll Thilmann sie unter seinen Schutz nehmen, bis er von ihnen 50 M. Kölner Denare erhalten hat, (wobei die Steuern, welche die Juden ihm bezahlen, mit in Anrechnung zu bringen sind,) oder bis die Juden durch die Provisoren oder den künftigen Erzbischof oder das Erzstift von Thilmann für den Teil des Geldes, den er von ihnen noch nicht erhalten hat, zurückgelöst werden. Wenn ein zukünftiger Erzbischof sich weigern sollte, diese Abmachung zu bestätigen, so werden die Provisoren die Juden auf Verlangen bis zu der Stadt Mainz geleiten.

- D. Pingwie II. id. Sept. 1321.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 2245.
[b] Vielleicht bei der Eroberung Bingens? s. Reg. 708.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2258, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20264 (Zugriff am 06.05.2024)