Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2225

Datierung: Vor 24. Juli 1320

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Formel in einem jetzt in London befindlichen Formelbuch aus Nürnberg f. 110.
    Die Urkunde des Mainzer Domdekans und Domkapitels, die ohne Datum in der Urkunde des Johann Marschall von Waldeck (-eke), Schultheißen in Lorch, und anderer vom Jahre 1320 (ohne Tag) inseriert ist, (Cop.: Würzburg, Lib. reg. 3 f. 245V. - Reg.: Sauer, Nass. Ukb. I, 3, 120 nr. 1719) betrifft Gutsbesitz des Domkapitels; auf den Erzbischof ist nicht Bezug genommen.
    Die Urkunde, die bei Scriba, Hess. Regesten 4 c, 19 nr. 5409 unter dem 6. August 1320 angeführt ist, gehört, wie die Vorlage (v. Gudenus, Codex dipl. 2, 769) zeigt, in das Jahr 1317 und zwar zum 6. Juli.

Inhalt

Vollregest:

Dekan Otto und das Mainzer Domkapitel an die Amtleute des Erzstifts. Ein Feind der Kirche beraubt und schädigt Kleriker, ohne sich an die Statuten des Mainzer Provinzialkonzils zu kehren, und zwingt sie durch Androhung sogar von Verstümmelung dazu, ihm Geld zu versprechen. Die Adressaten sollen daher als Getreue des Erzstifts mit aller Kraft gegen den Übeltäter vorgehen und wo es nötig ist, die Hilfe anderer Amtleute hinzuziehen.
- Gravis illa - requisiti.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2225, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20231 (Zugriff am 19.05.2024)