Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2188

Datierung: 1307 bis 4. August 1313

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Abschrift Schunks: Mainz, Stadtbibliothek. Briefform.

Inhalt

Vollregest:

B. An[dreas] von Würzburg an Erzbischof P[eter]. Der Bischof ist nach wie vor bereit, die Mönche von Schwarzach (Swartzach), die außerhalb ihres Klosters umherschweifen, zurückzuführen (ad fidem recolligere), sie zu bändigen[a] und ihnen den nötigen Unterhalt anzuweisen, wenn sie nur die Ordensregel beobachten und ihre Befreiung von der Exkommunikation, die er gegen sie verkündet hat, erwirken, was er ihnen nicht über Gebühr erschweren will. Allerdings erscheint es ihm angebrachter (consultius), daß die zu Überhebungen und Streitigkeiten sehr geneigten[b] Mönche in andere Klöster verteilt werden, um dort bis zum Ende ihres Zwistes Wohnung zu nehmen; doch wird er sich darin dem Wunsche des Erzbischofs fügen. - Einstweilen wird er den Bruder Leopold von Weiltingen (Wil-),[c[ der sich dazu erboten hat, mit einer Copie der Neuordnung, wie er sie plant, an den Erzbischof senden, sobald die Copie fertig gestellt ist, und damit der Erzbischof nicht etwa meint, er wolle die Sache verschleppen, so wird er inzwischen für die Sammlung (recollectio) der Mönche tun, was er zugesagt hat, wenn nur auch sie ihr Versprechen halten. Schließlich will er den Abt des Klosters, sofern Peter es wünscht, nach Möglichkeit dazu anhalten, mit der Gegenpartei auf den Bischof Siegfried von Chur und Leopold von Weiltingen als auf Schiedsrichter sich zu einigen, die dann in bestimmter Frist die Angelegenheit regeln sollen; wenn aber Peter es wünscht, daß die Akten ihm zur Prüfung übersandt werden, um dann selbst zu entscheiden, so würde der Bischof dafür wirken, daß der Abt sich auch mit dieser Regelung zufrieden gibt.

- D. Herbipoli II. non. Aug.[d]

Fußnotenapparat:

[a] ordinare ipsis monachis severitatis commodum.
[b] ad presumptiones insolentie tam audaces, ut timeri oporteat, ut vite pacifice honestatem, qua frui deberent, deformitate enormis impatientie decolorent.
[c] Über Leopold von Weiltingen s. Johann von Viktring (ed. Schneider in Script. in usum schol.) 2, 10 und 31.
[d] Die Urkunde muß, da Andreas (entgegen der Angabe in Eubels Hierarchia) schon am 7. Januar 1314 als verstorben bezeichnet wird (Monum. Boica 39 S. 3), in die Jahre 1307-1313 fallen.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2188, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20193 (Zugriff am 16.05.2024)