Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2187

Datierung: 1306 bis 1320

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Ohne Datum gedr. (nach einer Abschrift, richtiger wohl Übersetzung): Schaab, Gesch. der Stadt Mainz, Gesch. der Juden zu Mainz 67. - Schaab, Gesch. der Stadt Mainz glaubt, daß dieses Schreiben in den ersten Jahren von Peters Regierung ergangen ist, als man noch nicht wußte: "daß die Juden keinen Freund an dem Erzbischof Peter hatten".

Inhalt

Vollregest:

Die Juden von Miltenberg bitten Erzbischof Peter, er möge ihnen gnädig gewähren, 1. daß man ihnen keine anderen Zeugen entgegenstelle[a] als "biederwe Christenlude und biederwe Juden", wie dies in den Mainzer Städten üblich ist; 2. daß sie ihre Schuldner und ihre Bürgen, die auf dem Lande angesessen sind, in Miltenberg "bekümeren und ofhalden" dürfen, wie dies auch in den anderen Mainzer Städten geschieht; 3. daß er seinen Schultheißen und Bürgern gebietet, daß sie den Juden die Rechte nicht verkümmern sollen, die sie von den Vorgängern des Erzbischofs empfangen haben.

Fußnotenapparat:

[a] uns ... bezugen ... mit ...

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2187, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20192 (Zugriff am 16.05.2024)