Vogt, Regesten
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Vogt, RggEbMz Nr. 1093
Datierung: 25. Dezember 1306
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vogt, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vogt, Regesten mit Verweis auf: Rom, Reg. Vat. t. 42. f. 136 nr. 642. - Gedr.: Boczek, Cod. dipl. Moraviae 5, 212 nr. 201; Emler 2, 911 nr. 2117. - Auszug: Regestum Clementis 2, 144 nr. 2203. - Reg.: Palacky, Ital. Reise (Abhandl. d. Böhm. Gesellsch. V F. I. Bd.) S. 53 nr. 429; Kaltenbrunner, Actenstücke 594 nr. 694.
Inhalt
Vollregest:
Papst Clemens V. gestattet dem Erzbischof Peter auf seine Bitte, die Einkünfte der Propstei Wischerad nach Ablauf der fünf Jahre, für die ihr Weiterbezug ihm bei der Beförderung zum Bischof von Basel durch Papst Bonifaz VIII. gestattet worden war,[a] noch drei weitere Jahre einzuziehen, da das Mainzer Erzstift von solcher Schuldenlast bedrückt ist, daß Peter bisher so gut wie nichts (nondum aliquid sive parum) für seinen und seines Hofes (familia) Unterhalt aus den Einkünften des Erzstfits hat beziehen können und auf Jahre hinaus (ad multos annos) wenig Hoffnung vorhanden ist, daß er von diesen Gütern etwas einnehmen wird. - Grandis affectus.
- D. apud Vignandraldum VIII. kal. Jan. pont. anno secundo.
Fußnotenapparat:
[a] Vgl. Reg. 962.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vogt, RggEbMz Nr. 1093, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/19006 (Zugriff am 15.05.2024)