Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 1071

Datierung: [Oktober ?] 1304

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Österr. Reimchronik (Mon. Germ., Dt. Chroniken V, 2, 1122 f, c. 749 f.); Ann. Colmar. maiores (Mon. Germ., SS. 17, 230): Dominum venerabilem Petrum, episcopum Basiliensem, cepit comes Montisfortis, causam rationabilem non habens; Math. von Neuenburg (Böhmer, Fontes 4, 176): Episcopus in Suevia per comitem Montisfortis captus. - Vgl. außerdem Reg. 1078 und 1097.

Inhalt

Vollregest:

Bischof Peter von Basel wird auf dem Wege nach Frankreich[a] in Schwaben[b] durch die Grafen Rudolf von Sargans-Werdenberg und Wilhelm von Montfort und die Ritter Hermann von Ramung[en], Ulrich von Bach, Otto von Sontheim (Sundheim) und Bertold von Stein und die Edelknechte Utz von Stotzingen und Ulmer[c] aufgehoben, beraubt, etwa 6 Monate lang gefangen gehalten[d] und erst nach Zahlung eines Lösegeldes von 8000 M.[e] frei gelassen.[f]

Fußnotenapparat:

[a] König Albrecht unternahm damals einen Kriegszug gegen Böhmen und es galt König Philipp, der nach dem Regierungsantritt des neuen Papstes Benedikt XI. sich zurückhielt, zu energischer Hilfe zu veranlassen, s. Gräbner, Böhm. Politik 135. Die Gesandtschaft wurde nach der österr. Reimchronik durch Herzog Otto von Bayern angeraten und Wenzel wählte dafür "den phaffen trugenhaft" Bischof Peter, "der was behende unde reht / ze alliu diu, daz unsleht / und untriu genant ist".
[b] Nach der Reimchronik: die gemeinen strâzen er vermeit / als ein boeswiht tuon sol / der aller untriu ist vol.
[c] Ann. Colm. und Math. von Neuenburg nennen nur den Grafen von Montfort, die Reimchronik nur den Grafen Rudolf; die anderen Helfer s. Reg. 1097.
[d] Durch diese Zeitangabe (s. Reg. 1078) ist es ausgeschlossen, daß die Gefangenschaft zwischen den 24. Mai und den 22. Sept. 1304 (s. Reg. 1069 f.) fiel, wie Hovedissen, König Albrechts Verhältnis S. 35, annahm. Die Kolmarer Annalen bringen freilich die Notiz mitten unter Nachrichten aus dem Juni 1304; sind sie darin genau, so müßte die Urkunde vom 22. Sept. 1304 zu Unrecht mit dem Recognitionsvermerk des Kanzlers versehen worden sein (vgl. Reg. 947 Anm.) und die Gefangenschaft fiele nicht in die Monate Oktober 1304 bis März 1305, sondern in die Zeit vom Juni bis Dezember 1305.
[e] Um die Wiedererlangung des Geldes hat sich Peter noch viele Jahre hindurch bemüht.
[f] Für eine Mitschuld König Albrechts an dem Akt ist außer dem starken Interesse, das er an einer Ausschaltung Peters aus dem politischen Getriebe haben mußte, nur anzuführen, daß die beiden Grafen Anhänger der Habsburger waren (s. Henneberg, Polit. Beziehungen 125 f.), - Graf Rudolf war noch im Mai 1304 bei Albrecht in Augsburg (Reg. Imp. VI. 394 nr. 628) und am 10. Juli 1304 erhielt er von dem König durch die Konstanzer eine größere Summe (E. Krüger, Mitteil. z. vaterländ. Gesch. [S. Gallens] 22 [1887], 287), - und daß Albrecht keine Schritte tat, Peter zu befreien; Mathias von Neuenburg sagt l. c. kurz und bezeichnend: non per regem, sed per pecuniam liberatur. Nach der Reimchronik (l. c.) dagegen hat der König den Bischof geschützt gegen den Zorn des Grafen Rudolf, der ihn als Ketzer behandeln wollte, nachdem die verräterischen Schriftstücke, die Peter weggeworfen hatte, aufgefunden und an Albrecht gebracht worden waren; sie bedauert, daß man die Briefe nicht sogleich fand: So waer sîn leben verlorn / in dem êrsten zorn; / des dô leider niht geschach.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 1071, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18984 (Zugriff am 16.05.2024)