Vogt, Regesten
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Vogt, RggEbMz Nr. 1015
Datierung: 30. November 1299
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vogt, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vogt, Regesten mit Verweis auf: Gedr. (aus den päpstl. Registern): Digard, Registres nr. 3262. - Ist Niemeiers Ansicht (s. vor. Regest) richtig, so wurde diese Urkunde erst ausgefertigt, als Bischof Peter die Kurie bereits verlassen hatte.
Inhalt
Vollregest:
Papst Bonifaz VIII. erklärt auf Wunsch Bischof Peters, daß die unlängst vollzogene Bestätigung des neuen Abtes von Murbach,[a] wobei das Kloster als unmittelbar dem römischen Stuhl unterstehend bezeichnet wurde, die Diözesanrechte Basels nicht präjudizieren solle.
- Cum dilectus.
- D. Laterani II. kal. Dec. pont. anno V.
Fußnotenapparat:
[a] Papst Bonifaz hatte den Abt Albrecht am 3. Aug. 1299 bestätigt ("Sedula nos"), s. Digard nr. 3213.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vogt, RggEbMz Nr. 1015, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18928 (Zugriff am 15.05.2024)