Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 1015

Datierung: 30. November 1299

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Gedr. (aus den päpstl. Registern): Digard, Registres nr. 3262. - Ist Niemeiers Ansicht (s. vor. Regest) richtig, so wurde diese Urkunde erst ausgefertigt, als Bischof Peter die Kurie bereits verlassen hatte. 

Inhalt

Vollregest:

Papst Bonifaz VIII. erklärt auf Wunsch Bischof Peters, daß die unlängst vollzogene Bestätigung des neuen Abtes von Murbach,[a] wobei das Kloster als unmittelbar dem römischen Stuhl unterstehend bezeichnet wurde, die Diözesanrechte Basels nicht präjudizieren solle.
- Cum dilectus.

- D. Laterani II. kal. Dec. pont. anno V.

Fußnotenapparat:

[a] Papst Bonifaz hatte den Abt Albrecht am 3. Aug. 1299 bestätigt ("Sedula nos"), s. Digard nr. 3213.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 1015, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18928 (Zugriff am 15.05.2024)