Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0899

Datierung: 15. Juni 1306

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Gedr.: Joannis, Spicilegium 335. - Reg.: Georgisch, Regesta 2, 226; v. Lichnowsky, Gesch. d. Hauses Habsburg 2, Urk. S. 259 nr. 522; Böhmer, Reg. Imp. VI. 244 nr. 534.

Inhalt

Vollregest:

König Albrecht vermittelt zwischen dem Mainzer Domkapitel und Siegfried von Eppenstein einen Vergleich. Siegfried verpflichtet sich, dem Domkapitel zum Ersatz dessen, was er ihm weggenommen hat, 600 Mk. Kölner Denare (1 Denar = 3 Heller) zu bezahlen und zwar in den drei Jahren von dem Tag der ersten Ankunft des künftigen Erzbischofs in Mainz an je 200 M. Weist der künftige Erzbischof ihm zum Ersatz seines Schadens oder zur Bezahlung von Schulden des Erzstifts an ihn Geld an, so muß er es sogleich zur Tilgung der dem Domkapitel geschuldeten Summe verwenden. Dem Siegfried soll es gestattet sein, die Mainzer Domkanoniker, die nach der Entscheidung des künftigen Erzbischofs das dem Siegfried durch Erzbischof Gerhard angewiesene Geld genommen haben, zu belangen. Im übrigen haben Siegfried und sein Sohn Gottfried dem König gelobt, das Domkapitel nicht zu belästigen; dagegen wird das Domkapitel für Zurücknahme der Exkommunikation sorgen, die über Siegfried und seine Helfer durch die Mainzer Richter wegen des Raubes verhängt worden ist. Wenn Siegfried oder seine Helfer die Kurie aufsuchen, um für die Gefangennahme und Haft des Mainzer Kanonikers Gerhard von Battenberg (-burg) Absolution zu erlangen, so soll dieser und das Domkapitel ihnen zur Unterstützung literas promotionis geben. Über jede Zahlung soll das Domkapitel quittieren. Beide Parteien verzichten auf jede weitere Betreibung ihrer Sache (actio). Als Bürgen stellt Siegfried für seine Zahlung den Grafen Eberhard von Katzenelnbogen, Gerhard, seinen (Siegfrieds) Sohn, die Grafen Johann d. Ä. und Simon von Sponheim, Diether von Katzenelnbogen, Heinrich von Weilnau und Gerhard d. J. von Dietz, ferner den Dielmann von Runkel und die Ritter Friedrich gen. Dugel d. Ä. Hartmud von Sulzbach, Konrad von Erlenbach und Gyso von Weilbach (Wil-), die ev. in Frankfurt einreiten sollen.

- D. et a. in Franckenfurt XVII. kal. Jul. 1306 regni anno VIII.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0899, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18812 (Zugriff am 14.05.2024)