Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0869

Datierung: 25. Februar 1305

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

Inhalt

Vollregest:

Die Sprache in Gerhards Urkunden ist lateinisch. Eine Ausnahme davon machen die Erfurter Satzungen von 1289 (Reg. 102), der Vertrag mit Thüringen von 1291 (Reg. 206) und der mit Hessen von 1294 (Reg. 389), ein Willebrief für Württemberg von 1300 (Reg. 626) und einige wenige Stücke aus den beiden letzten Regierungsjahren (Reg. 765-767, 831 und 847).

Bei der Datierung überwiegt in den von Gerhard ausgestellten lateinischen Urkunden der römische Kalender den Festtagskalender durchaus.[a] Zwischen Weihnachten und Neujahr sind nur 7 Urkunden Gerhards ausgestellt. Bei fünf von diesen (Reg. 106-108, 668 und 669) steht die Anwendung des Circumcisionsstils außer jedem Zweifel, bei den beiden anderen (Reg. 334 und 503) ist sie sehr wahrscheinlich.

Wieviele von den Urkunden Gerhards, und speziell von den deutschen und von den nach dem Festkalender datierten Stücken, in einer fremden Kanzlei entstanden sind, und anderes mehr ist in einer Spezialuntersuchung über das Mainzer Urkundenwesen dieser Zeit noch festzustellen. 

Fußnotenapparat:

[a] Die heutige Datierung nach Monatstagen findet sich nur in einigen Notariatsinstrumenten über Darlehen italienischer Kaufleute an Gerhard s. z. B. Reg. 63 ff., 123 u. a.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0869, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18782 (Zugriff am 10.05.2024)