Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0857

Datierung: Nach April 1293

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Abschrift (saec. XVII.) einer Aufzeichnung darüber: Magdeburg (Copiar 1389). - Gedr.: Abgedrungene in iure et facto wohlbegründete Refutations-, Contradiktions-, Salvations- und Remonstrationsschrift des Erzstifts Mainz gegen den Stadtrat Erfurt (1647); Wegele, Friedrich d. Freidige 211. - Teilweise gedr.: v. Falckenstein, Historie von Erfurt 168; Heusser, Abhandlung von den Hofämtern 105.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard erklärt dem Landgrafen [Albrecht] von Thüringen, daß er seine Mainzer Lehengüter, nämlich Mittelhausen, gen. die kleinere Grafschaft, 400 Hufen zwischen Allendorf und Eckardsberga, die der Landgraf als Mainzer Marschall innehat, Burg Tenneberg, die zur Grafschaft Mühlberg gehört, Stadt Gotha, Thamsbrück (Thungisbrucken) mit zwei Grafschaften, von denen die eine bis in die Gegend von Mihla um Bratküchel, die andere bis Kirchberg sich erstreckt, dann den Spatenberg, den die Herren von Hohenstein vom Landgrafen innehaben, und die Vogteien von Schönstedt und Opperhausen (Opprechtshausen) nicht ohne Zustimmung des Erzbischofs und seines Domkapitels veräußern darf, protestiert dagegen, daß er sie für 12000 Mk. an König Adolf verkaufte, nach dessen Tod sie dem Reich zufallen würden, und verwahrt sich auch gegen die Veräußerung anderer Mainzer Lehensgüter durch den Landgrafen; Gerhard appelliert an die Kurie, unterstellt die genannten Güter, sich und sein Erzstift dem päpstlichen Schutz und behält sich Selbsthilfe vor.

Quellenkommentar:

Der Verkauf, der von dem Chron. S. Petri Erford. (Script. in us. schol. 308) zu 1294 berichtet wird, hat nach Wegele S. 170 bereits bei der Zusammenkunft des Königs mit dem Landgrafen in Nürnberg im April 1293 stattgefunden. Wann der Erzbischof gegen diese Schädigung der Mainzer Interessen protestierte, ist nicht bekannt; die Anrufung der Kurie mußte nicht unbedingt eine "Kriegserklärung gegen König Adolf" bedeuten, sie war also (gegen Wegele 211) auch vor dem offenen Zwist zwischen Gerhard und Adolf möglich.
Die Aufzeichnung deckt sich im wesentlichen mit der "Antiqua specificatio feudorum lantgravii Thuringorum, que tenet ab ecclesia Maguntina sub Henrico archiepiscopo", die Heusser S. 48 abdruckt, aber irrig auf Erzbischof Heinrich III. bezieht, während sie auf Heinrich II. zu beziehen und wohl in das Jahr 1287 zu setzen ist. Es heißt darin, daß Erzbischof Heinrich in Erfurt seine Thüringer Ministerialen zusammenrief und von ihnen die Lehen erfragte, die der Landgraf vom Erzstift hat. Der Schenk von Appolda, Schenk des Erzstifts, Berengar von Udestedt, Kämmerer des Erzstifts, Heinrich, Vitztum von Eckstädt, Vitztum des Erzstifts, Propst Gerhard von Dorls, der Provisor des Erfurter Allods, und Ebernand, Protonotar des Erzbischofs, gaben Auskunft, Bertram, Vikar des Severistifts in Erfurt, zeichnete auf. Es werden dieselben Güter genannt, wie in der vorstehenden Protestation (Abweichungen: 400 mansos, qui iacent in via, que vocatur Wynwech; .. in Thungesbrucken sunt due comitie, una comitia terminat apud villam Mila in colliculo, qui vocatur Brachbus (so statt Brathaus?), .. et secunda comitia, que vadit versus Kirchberc: in istis duobus comitiis sunt 72 ville pertinentes ad istas duas comitias.). - Vgl. auch dazu die Urkunde Erzbischof Peters vom 6. April 1318. Gedr.: Wegele 462.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0857, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18769 (Zugriff am 10.05.2024)