Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0844

Datierung: 17. Januar 1305

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf:  Or.: Erfurt, Stiftsarchiv. Abhang. Siegel fehlt.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Ger[hard] an Magister Gottschalk, Scholaster von S. Marien in Erfurt. Gottschalk hat die Ordnung, die der Erzbischof aus Gerechtigkeits- und Billigkeitsgründen und zur Verhütung von Zwietracht und Streit in den Stiftern über die einheitliche Gestaltung der Knabenpfründen[a] getroffen hat,[b] gehorsam beobachtet und hat nicht verlangt, daß die Inhaber dieser kleinen Pfründen (prebendulae) dem Brauch gemäß (secundum observantiam) ihm unterstehen (sub obedientia, custodia sive cura). Um nun die Scholastrie, die hierdurch beschwert ist, einigermaßen zu entlasten, bestimmt der Erzbischof, daß in Zukunft die jüngeren (iuniores et minores) Kanoniker des Stifts so lange dem Scholaster unterstehen sollen, bis dieser sie dem Dekan für das Kapitel präsentiert, entsprechend der Gewohnheit der Mainzer Stifter, deren Beispiel hierin durch das Marienstift und andere Kirchen der Diözese befolgt werden soll.

- D. Aschaffenburg 1305 XVI. kal. Febr.

Fußnotenapparat:

[a] circa unionem sive integracionem vel equationem scolarium, minorum seu puerilium prebendarum.
[b] Vgl. Reg. 726.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0844, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18756 (Zugriff am 27.04.2024)