Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0805

Datierung: 31. August 1303

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift, Nachträge I. fasc. 10). Abhang. Siegel fehlt. - Cop.: Würzburg (Lib. reg. 6 f. 261).

Inhalt

Vollregest:

Graf Otto von Waldeck, Offiziat des Erzbischof Ger[hard], überträgt dem Ritter Hermann von Heilingen (Heylingen) Einkünfte im Werte von 6 Mk. nämlich 4 Hufen aus dem Allod in Grossen-Gottern (Bischofesguttern) und 2 Malter Getreide Erfurter Maß aus anderen Einkünften daselbst,[a] im Namen des Erzbischofs als Erbburglehen innezuhaben bis zur Lösung mit 50 Mk. r. Silber. Die Lösung kann immer nur vor dem Tag Johannis des Täufers (24. Juni) geschehen; ist sie erfolgt, so soll der Ritter dem Erzbischof gleichwertige Eigengüter zu Lehen auflassen. Diese Urkunde soll ihre Geltung behalten, bis der Ritter vom Erzbischof selbst eine erhält.

- D. Heyligenstad 1303 prid. kal. Sept.

Fußnotenapparat:

[a] Bruder Christian, Bischof von Samland, hatte in einer Urkunde vom 2. Sept. 1277 erklärt, daß er die Güter der Mainzer Kirche, die sie in Bischovisguttern besitzt, mit Zustimmung des Erzbischof [Werner] und des Domkapitels erworben hat (redemimus), aber nur auf Lebenszeit [er starb i. J. 1295]; nach seinem Tode sollten die Güter frei an das Erzstift zurückfallen. Or.: e. l. (Mainz, Domkapitel fasc. 32). Abhang. Siegel.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0805, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18714 (Zugriff am 11.05.2024)