Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0769

Datierung: 30. April 1303

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Rom, Reg. Vat. t. 50. f. 379 nr. 21. - Gedr.: Kopp, Gesch. d. eidgen. Bünde III, 1, 322; Theiner, Cod. dipl. dominii s. sedis 1, 388; Mon. Germ., Constitutiones IV, 1, 147. - Reg.: Raynald, Annal. eccles. 1303, 7; Böhmer, Reg. Imp. VI. 342 nr. 305; Sauerland, Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Rheinlande 1, 61 nr. 119.
    An den angegebenen Stellen auch die entsprechende Urkunde des Papstes an König Albrecht selbst und die gleichlautenden an die anderen Kurfürsten, sowie das Schreiben an die Untertanen des Reichs, alle vom gleichen Tag.

Inhalt

Vollregest:

Papst Bonifaz VIII. an den Erzbischof von Mainz. Nach König Adolfs Tod haben die Kurfürsten den Herzog Albrecht zum König gewählt; Albrecht hat in Aachen die Krönung empfangen und fünf Jahre hindurch die Reichsregierung (administratio regia) ausgeübt, wie seine legitimen Vorgänger. In der Zwischenzeit sind in bezug hierauf (super hiis) Vorwürfe gegen Albrecht bei der Kurie vorgebracht worden, es ergingen von der Kurie deshalb Prozesse gegen ihn und er hat jetzt nicht um sein Recht (iudicium), sondern um Nachsicht (misericordia) gebeten, sich dabei aber auch bereit erklärt, seine Unschuld zu erweisen und nach den Wünschen der Kurie zu handeln. Er hat der Kurie den Eid der Treue und des Gehorsams geleistet und sich in zwei besiegelten Urkunden zur Erfüllung von gewissen anderen Punkten ebenso verpflichtet, wie sein Vater und dessen Vorgänger es getan hatten. Daher erkennt ihn der Papst als seinen lieben Sohn und als römischen König mit dem Anspruch auf die Kaiserwürde an, und tilgt jeden Mangel, der in der Form oder an den Personen Albrechts oder seiner Wähler bei der Wahl, Krönung oder Regierung gefunden werden könnte. Der Papst fordert den Erzbischof auf, gleichfalls Albrecht als König anzuerkennen und ihm Gehorsam zu leisten.
- Patris eterni.

- D. Laterani II. kal. Maii pont. anno IX.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0769, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18678 (Zugriff am 15.05.2024)