Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0752

Datierung: 15. Februar 1303

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: Hannover (Celle. Des. 9. X. 11) Siegel Albrechts und Ottos verletzt. - Gedr.: Sudendorf, Ukb. z. Gesch. d. Herzöge v. Braunschweig 1, 101 nr. 173. - Vgl.: Scheidt, Anmerk. zu Mosers Einleit. in das Braunschweig. Staatsrecht, Cod. dipl. S. 580; Varnhagen, Waldeckische Landesgesch. 345.

Inhalt

Vollregest:

Graf Otto von Waldeck verkauft mit Zustimmung seiner Erben und seines Verwandten (cognati), des Grafen Simon von Dassel (Dasle), und der Erben Simons, an den Herzog Albrecht von Braunschweig die Burg Nienover für 1800 Mk. reines Silber; von der zugehörigen Grafschaft wird einiges ausgenommen und u. a. bestimmt, daß Otto die Burg [Giesel-]Werder ohne Anfechtung 7 Jahre innehaben soll, wie die Ritter Arnold von Haversforde und Wastmod von Hagen sie von dem Mainzer Erzbischof innehaben (presentaverunt . archiepiscopo . possidendum). Will der Herzog oder der, dem er die Burg überträgt, an den Grafen oder den Erzbischof oder den, dem dieser die Burg überträgt, irgendwelche Forderungen stellen (super aliquo . impetere), so mag er das tun. Die beiden Ritter sollen in dem ihnen vom Erzbischof angewiesenen Burglehen und die anderen Burgleute in Gieselwerder in ihren Lehen verbleiben; der Herzog nimmt die Ritter in seinen Schutz und verzeiht ihnen Verfehlungen gegen ihn, auch wenn er in den Besitz der Burg kommen sollte.

- D. Hilwardeshusen fer. VI. ante dominicam Esto michi 1303.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0752, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18661 (Zugriff am 16.05.2024)