Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0720

Datierung: [27. März] 1302

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Wien, Staatsarchiv (Formelbuch König Albrechts S. 5). - Gedr.: v. Lichnowsky, Gesch. d. Hauses Habsburg 2, Urk. S. 291 Beil. 11; Kopp, Gesch. d. eidgen. Bünde III, 2, 409; Mon. Germ., Constitutiones IV, 1, 92 nr. 116. - Reg. u. a.: Böhmer, Reg. Imp. VI. 229 nr. 379.

Inhalt

Vollregest:

König Albrecht an Papst Bonifaz VIII. Nach dem Tode König Rudolfs, des Vaters von Albrecht, haben die Kurfürsten in Frankfurt den Grafen Adolf von Nassau zum König gewählt, und nachdem dieser zu Aachen gekrönt worden war, empfing Albrecht von ihm sein Herzogtum Österreich und Steyer und die Herrschaften Krain, Mark und Portenau zu Lehen, leistete ihm persönlich den Lehenseid und war der Hoffnung, daß sich aus dieser Beziehung eine dauernde Freundschaft entwickeln werde. König Adolf aber wollte ihm sein Herzogtum entreißen, und obwohl Albrecht fünfmal Gesandte[a] zu ihm schickte, konnte er ihn davon nicht abbringen, vielmehr hat Adolf sogar Albrechts Vasallen gegen ihren Herrn heimlich aufzuhetzen gesucht. Darauf hat Erzbischof Gerhard (Gothardus) von Mainz, der sich dazu für berechtigt hielt,[b] Albrecht aufgefordert, in Frankfurt vor dem König und den Reichsfürsten sich zu verteidigen und gegenüber dem Zorn, den Adolf auf ihn geworfen hatte, seine Unschuld zu beweisen. Albrecht brach mit den wenigen, die ihm nicht abspenstig gemacht worden waren, nach dem Elsaß auf, zog hier eine stärkere Mannschaft an sich, da verlegte ihm Adolf den Weg und begann offen mit ihm Krieg zu führen. Zugleich wurde Albrecht von Erzbischof Gerhard gegen den Pfalzgrafen Rudolf zu Hilfe gerufen, der die Mainzer Kirche angreife,[c] und schlug zum Schutze des Erzstifts bei der pfälzischen Stadt Alzey ein Lager auf. Dort wurde er von Erzbischof Gerhard und anderen Kurfürsten persönlich ersucht, daß er sich nach Adolfs Absetzung, die durch dessen offenbare Mängel und Vergehen notwendig sei, zum König wählen lasse. Er lehnte dies ab, und als er doch von den Fürsten zum König gewählt wurde noch zu Adolfs Lebzeiten, stimmte er der Wahl nicht zu,[d] als er aber gleichwohl von einigen König genannt wurde, widersprach er nicht,[e] um unter dem Schutze des Königstitels besser seinem Feinde widerstehen zu können. Adolf hat ihn dann gegen seinen Willen bei dem Kloster Münstertrais zur Schlacht gezwungen und ist darin gefallen. Albrecht glaubt, sich weder des Hochverrats (crimen lese magestatis), noch des Bruches des Lehenseides schuldig gemacht zu haben; wer sich in der Notwehr siegreich verteidigt, sei kein Mörder. Die Ursache seiner Exkommunikation und des Vorwurfes, er habe die Kirchen verfolgt, hat er trotz eifrigen Nachdenkens nicht entdecken können, wenn man sich nicht etwa darauf stützt, daß er zum Schutze des Reichs einiges in königlicher Pflichterfüllung tat, worin gewisse kirchliche Personen fälschlich ein Unrecht gegen sich erblickten.[f] - Schließlich teilt er dem Papst noch kurz seine einhellige Wahl zum römischen König, seine Krönung in Aachen und die Übernahme der Regierung mit, verspricht, ein getreuer Sohn der Kirche zu sein, und bittet ihn, ihm seine Huld zuzuwenden.

- [D. et. a. in Baden 1302 ind. XV. VI. kal. Apr. regni anno IV.][g]

Fußnotenapparat:

[a] Sie werden einzeln aufgeführt.
[b] qui hoc sibi de iure et consuetudine ascribit competere.
[c] Vgl. Heymach 62. - Wie für einen großen Teil der anderen Ausführungen, so ist auch für diesen Punkt sonst nirgends ein Beleg zu finden.
[d] dum a principibus in regem nominati seu electi essemus, ut dicitur, ... votis eorum non annuimus.
[e] interdum dissimulavimus. Er hat sich aber selbst schon vor der zweiten Wahl König genannt, s. Reg. 526.
[f] Dieser Passus kann sich (trotz seiner Stellung in dem Schreiben) nicht auf Ereignisse vor der Frankfurter Wahl beziehen, denn gerade nach der Darstellung Albrechts konnte er damals nicht etwas tun pro tuicione reipublice, regiminis nostri debitum exsequentes; er sagt selbst, [erst] regiis insigniis insigniti regnum et regiminis curam suscepimus; es ist jedenfalls an seine Politik gegen die Kurfürsten zu denken. Vgl. Reg. 681.
[g] Die Datumzeile (D. et a. ut supra) nimmt Bezug auf die Geleitbriefe, die die Gesandten Albrechts mit zur Kurie nahmen. - Vgl. Niemeier, Untersuchungen 96 f.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0720, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18629 (Zugriff am 14.05.2024)