Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 0693

Datierung: [1301]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Cop. saec. XIV.: Wien, Staatsarchiv (Formelbuch König Albrechts S. 61). - Gedr.: Chmel, Archiv f. österr. Gesch. 2 (1849), 290 Nr. 51; Mon. Germ., Constitutiones IV, 1, 103 nr. 130. - Reg.: Böhmer, Reg. Imp. VI. 424 Nr. 434.

Inhalt

Kopfregest:

Graf Dietrich von Cleve schreibt an Papst Bonifaz VIII. in Sachen der Maßnahmen König Albrechts gegen »Zoll und Raub«.

Vollregest:

König Albrecht hat im Bunde mit Fürsten und Herren durch einen allgemeinen Landfrieden mit den Städten versucht, Zoll und Raub zu beseitigen, Frieden und Ruhe wiederherzustellen, fand aber Widerstand bei den Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier, weil diesen weniger am Frieden und der Sicherheit des Landes, als an den Räubereien und den ungerechtfertigten und unerträglichen Zöllen zu Wasser und zu Land gelegen ist.

Ungehorsam gegen den von ihnen selbst gewählten König, haben sie durch ihr Beispiel auf die Laien ansteckend gewirkt, und deren Zölle und Räubereien hemmen jetzt völlig den friedlichen Verkehr.

Dazu ist allgemein bekannt, daß die genannten Fürsten bei der Königswahl nur ihren eigenen Vorteil suchten und daß sie und ihre Vorgänger (affectantes preesse pocius quam prodesse electo regi) sich bei Gelegenheit der Wahl so viel von den Gütern des Reiches angeeignet haben, daß den Königen die Führung der Reichsgeschäfte kaum möglich ist. Um die daher drohenden Gefahren abzuwenden, erbittet er die Hilfe des Papstes und seine Einwirkung auf die Kirchenfürsten.

Fußnotenapparat:

Diese Urkunde und die folgende gehören zu den (nach der österr. Reimchronik, Mon. Germ., Dt. Chron. V, 2, Vers 76961 ff.) von den Geschädigten eingefordeten Klageschreiben, mit denen König Albrecht seine bei dem Papst eingelegte Beschwerde gegen die Zölle der Kirchenfürsten zu unterstützen suchte.

Er schickte deshalb eine Gesandtschaft an die Kurie, s. Chron. Colmar., Mon. Germ., SS. 17, 268: Rex his [die Weigerung der Kurfürsten auf die Zölle zu verzichten s. Reg. 650] auditis mandavit domino pape. quod domini archiepiscopi super Rhenum fluvium per theloneum iniustas exactiones facerent et totam terram graviter perturbarent. Episcopos papa corrigere tardavit; sed rex tamen, quomodo eos cum suis corrigeret, cogitavit. Diese Gesandtschaft ist nicht vor Mitte April 1301 aufgebrochen, s. Niemeier, Untersuch. über d. Bezieh. Albrechts I. zu Bonifaz VIII. S. 91 ff.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0693, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18602 (Zugriff am 15.05.2024)