Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 30 Nr. 036

Datierung: 20. Oktober 1164 ?

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Remling, G. d. Bischöfe von Speyer I, 402 note 860 erwähnt diese Urkunde mit dem Bemerken: »Fehlt in der Jahrzahl kein X, so kann diese urkunde nicht ächt sein.« Diese Konjektur eines fehlenden X ist jedenfalls verfehlt, denn der zugleich mit Erzbischof Konrad von Mainz als Zeuge genannte Bischof Gotfried von Speyer regierte nur von 1164 bis 1167 Mai 16 und Erzbischof Konrad verließ schon im Mai 1165 Deutschland. Das Monatsdatum XIII kal. nov. kann also nur zum Jahr 1164 gehören.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad ist zu Worms Zeuge in einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. mit dem jedenfalls korrumpierten Datum XIII kal. nov. mclvi.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 30 Nr. 036, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9633 (Zugriff am 19.05.2024)