Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 30 Nr. 036
Datierung: 20. Oktober 1164 ?
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Remling, G. d. Bischöfe von Speyer I, 402 note 860 erwähnt diese Urkunde mit dem Bemerken: »Fehlt in der Jahrzahl kein X, so kann diese urkunde nicht ächt sein.« Diese Konjektur eines fehlenden X ist jedenfalls verfehlt, denn der zugleich mit Erzbischof Konrad von Mainz als Zeuge genannte Bischof Gotfried von Speyer regierte nur von 1164 bis 1167 Mai 16 und Erzbischof Konrad verließ schon im Mai 1165 Deutschland. Das Monatsdatum XIII kal. nov. kann also nur zum Jahr 1164 gehören.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad ist zu Worms Zeuge in einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. mit dem jedenfalls korrumpierten Datum XIII kal. nov. mclvi.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 30 Nr. 036, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9633 (Zugriff am 19.05.2024)