Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 05 Nr. 001a

Datierung: 826 bis 21. April 847

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. XVIII-XIX.

Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen Böhmers und Wills zu Erzbischof Otgar.

Vollregest:

Ueber Otgar's Herkunft ist nur bekannt, dass er ein Verwandter (consanguineus) seines Vorgängers Richulf war, (Benedicti levitae Capitul. in: MGH SS 2, App. 39.). Aus der gelegentlichen Bemerkung in dem Schreiben der Mainzer an K. Ludwig: .. quatenus vestra miserante misericordia ecclesia sancti Martini sanctique Albani martyris Christi ab eo viduata non fiat, in quorum honore atque amore, sicut optime novit cautissima sapientia vestra, prius eum sibi disposuistis officio fungi sacerdotis erfährt man, dass er einmal in Mainz priesterliche Functionen versah. Da nun aber alle Nachfolger des hl. Bonifatius bis zu Rabanus Maurus aus dem Benedictinerorden hervorgegangen waren, so lässt sich annehmen, dass dies auch bei Otgar der Fall gewesen, allein welchem Kloster er angehörte, das ist sehr zweifelhaft. Die einen halten ihn für einen Abt von Kempten, andere wollen ihn unter die Äbte von Niederaltaich rechnen. (Vergl. Catal. abb. Niederaltah. bei Haiden, Kurtze Chr. v. Niederalt. 39; Mon. Boica. XI, 8; Lackner, Memoriale Altachae inf. 30. Note a.) Dass er als Erzbischof auch Abt v. Weissenburg war, ist unbestritten, und es lässt sich um so eher annehmen, dass er diese Würde auch früher besessen, als es in der Series abb. Weissenb. bei Schannat, Vindem. 6 heisst: Odogerus seu Odogarius, abbas Weissenb. deinde episcopus Moguntinus. (Hiernach ist zu bemessen, was Dümmler,G. d. ostfr. R. I, 127 N. 52 und Simson, Jahrbb. d. fränk. R. unter Ludwig d. Frommen. II, 197 unter Bezugnahme auf Zeuss, Tradit. Wizenburg. bemerken.) Im Übrigen steht aus der Zeit vor seinem Archiepiscopat nur fest, dass er Hofkaplan (capellanus dominicus) gewesen. (Ann. Xant.)

Der letztere Umstand weist darauf hin, dass er einer vornehmen Familie angehörte. Obgleich er seine Erhebung der Gunst Ludwigs d. Fr. zu verdanken hatte, so trat er doch beim Beginn des Kampfes der Söhne desselben gegen den Vater auf Seiten Lothars, nach dessen Besiegung er bei Ludwig Gnade fand. Um den Zerfall des Reiches aufzuhalten, schloss er sich bei dem Ausbruch des Bruderkrieges zwischen den Söhnen Ludwigs d. Fr. wieder mit aller Kraft dem Kaiser Lothar an und als dieser unterlegen, scheint eine Aussöhnung zwischen Otgar und Ludwig d. D. zustandegekommen zu sein, die aber wohl nie zu einem vertrauten Verhältniss zwischen den beiden geführt hat. Wenn ihn Clerus und Volk zu Mainz aus dem Hofdienst von K. Ludwig mit wahrer Sehnsucht in seine Diöcese zurückerbitten, wie urkundlich feststeht, so sehen wir darin den unverkennbarsten Beweis von der Anhänglichkeit und Verehrung, die ihm von seinen Untergebenen zutheil ward. Welche Tugenden weiss Raban, der ihn so genau kannte, in seiner Grabschrift von ihm zu rühmen! Wir können daher in das Urtheil, welches Dümmler, G. d. o. R. I, 301 von ihm fällt, dass er als ein »leidenschaftlicher und ehrgeiziger Parteimann ganz andere Zwecke verfolgte als der milde, friedfertige, ausschliesslich den kirchlichen Interessen ergebene Abt (Raban)« nicht einstimmen. Namentlich sprechen seine Thaten auf kirchlichem Felde entschieden zu seinen Gunsten und lassen ihn als einen pflichtgetreuen, strengen aber nicht unerbittlichen Oberhirten erscheinen. Und wäre seine politische Parteileidenschaft wirklich so gross gewesen, so würde er, als sein Schützling Lothar zweimal besiegt ward, das einemal nicht unter Ludwig d. Fr. das anderemal nicht unter Ludwig d. D. in seinem Amte verblieben sein, da die Grossmuth der Sieger nicht ausgereicht haben würde, um einen unversöhnlichen Gegner in einer so einflussreichen Stellung, wie die des Mainzer Metropoliten war, zu belassen. (Vergl. Simson, Jahrbb. d. fränk. R. unter Ludwig d. Fr. II, 84.)

Dass Otgar mit Rabanus Maurus in regem Wechselverkehr gestanden, ersieht man aus den zahlreichen Fragmenten von Briefen des letzteren an den Erzbischof, der auch an Raban's literarischer Thätigkeit ein lebhaftes Interesse nahm. Dieser war in sacris literis apprime eruditus, sagt Raban, und es ist daher nicht zufällig, dass er ihm die Commentare zum »Buch der Weisheit« und zum »Jesus Sirach«, wie auch das auf seine veranlassung verfasste werk Poenitentium liber widmete. Die Beziehungen, in welche Otgar zu den pseudoisidorischen Decretalen gebracht wurde (Vergl. Denzinger, Isidorus Mercator. Prolegomena. in: Migne, Patrol. lat. CXXX, 5-23.), sind nunmehr durch die vielfachen neueren Forschungen über jene Fälschung völlig abgeschnitten. Wir verweisen nur auf: Weizsäcker, Die pseudoisidorische Frage in ihrem gegenwärtigen Stande. (v. Sybel's hist. Ztschrift. III, 42-96), der sagt: »Man ist nun allgemein dem fränkischen Ursprunge beigetreten. Es ist dies jetzt ein ebenso festes Resultat wie das andere, dass nicht zunächst die Erhöhung des päpstlichen Stuhles die Absicht, wenngleich der Erfolg war.« Und gegen Ende: »Als Heimat muss nicht Mainz, sondern die Rheimser Provinz bezeichnet werden.« Paul Hinschius fasst in seinem überaus gediegenen, die gesammte einschlägige Literatur beherrschenden Werke »Decretales pseudo-isidorianae« p. ccxiii das Resultat seiner gründlichen Untersuchung in den Worten zusammen: Sed cum Remensem provinciam esse patriam decretalium dicimus, hoc dicimus ortas eas esse aut in ipsa provincia aut in vicinitate et confictas esse a clerico quodam, qui aut archiepiscopo subjectus fuerit, aut si non fuerit, bene tamen noverit eius provinciae statum ecclesiasticum. (Vergl. hiezu Wattenbach, Deutschlds Gqq. 3. Aufl. I, 182.)

Ueber »die Benutzung Bonifazischer Briefe in der Capitulariensammlung des Benedict Levita und in den Pseudo-Isidorischen Dekretalen.« siehe Hahn,Noch einmal die Briefe und Synoden des Bonifaz. in: Forschungen z. d. G. XV, 113, wo auch ausgeführt ist, dass Otgar die Briefsammlung des Bonifaz dem Benutzer zugänglich machte. (Vergl. die regesten Otgars Nr. 43.) Die nachrichten, welche wir über Otgar besitzen, rühren vorzugsweise aus den quellen der allgemeinen Geschichte seiner Zeit her, doch müssen wir der Epistolae Fuld. von welchen sich in den Magdeburger Centuriatoren Bruchstücke finden und die neuerdings von Dümmler in den Forschungen zur deutsch. Geschichte. V, 371 flgde zusammengestellt wurden, besonders erwähnen.

Aus der neueren Literatur bemerken wir: Funck, Geschichte Ludwig des Frommen. Frankfurt a. M. 1832; Schwartz, Der Bruderkrieg der Söhne Ludwigs des Frommen und der Vertrag zu Verdun. Nach den Quellen dargestellt. Fulda 1843 bei Müller; Wenck, Das fränkische Reich von 843-861. Leipzig 1851; E. Dümmler, Geschichte des ostfränkischen Reichs. Bd. I. Berlin. 1862; Paulus Hinschius,Decretales pseudo-isidorianae et capitula Angilrami. Lipsiae 1863; Simson, Jahrbücher des Fränkischen Reichs unter Ludwig dem Frommen. Bd I u. II. Leipzig. 1874 u. 1876.

Namensvarianten: Otgar, Otgarius, Ottogarius, Odgarius, Odogarius, Hotgarius, Otkarius, Oggarius, Autgarius, Autcarius, Auetgerius, Andegarius, Otgerus, Othgerus, Otker, Amelgarius

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 05 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21641 (Zugriff am 26.04.2024)