Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 36 Nr. 521
Datierung: 12. September 1281
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Böhmer, C.. d. Moenofrancfurt. I, 204.
Inhalt
Kopfregest:
Zu Präbenden in der Frankfurter Kirche.
Vollregest:
Konrad der Dekan und das Stiftskapitel der Frankfurter Kirche verpflichten sich untereinander eidlich, da sie öfters von dem Erzbischof Wernher von Mainz und anderen vornehmen Klerikern und Laien gebeten würden, verschiedenen Personen noch nicht erledigte Praebenden ihrer Kirche zu verleihen, von nun an niemanden zum Dekan oder zum Mitcanonicus aufzunehmen, wenn nicht vordersamst eine der vorhandenen Präbenden erledigt ist.
- D. 1281, 10 kal. Oct.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 36 Nr. 521, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17658 (Zugriff am 18.05.2024)