Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 35 Nr. 236

Datierung: 1251 bis 1259

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Baur, Hess. Urkk. I, 11. (Nach Archiv. Abschr.) ‒ Vergl. Heckler, Beitrag. z. G. der Stadt Bensheim. 79. - Baur setzt diese Urk. fälschlich zum Jahr 1215 und ihm folgt Scriba, Reg. I, Nr. 306. Heckler, Beitrag z. G. von Benshein. S. 79 zitiert zwar Baur, nimmt aber das Jahr 1251 an, jedoch ohne irgend eine Bemerkung.

Inhalt

Kopfregest:

Zum Zehnten von den Neubrüchen im Sprengel Bensheim.

Vollregest:

Erzbischof Gerhard I. erklärt, dass der Zehnte von den Neubrüchen innerhalb des Kirchsprengels von Bensheim, welche neuerdings kultiviert worden sind und künftig noch kultiviert werden, von rechts wegen der genannten Pfarrei zufällt.

- D. MCCXV (?) (mcclv).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 35 Nr. 236, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17070 (Zugriff am 17.05.2024)