Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 35 Nr. 016
Datierung: 12. März 1252
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Funkhänel, Zur Gesch. alt. Adelsgeschl. in Thüringen. in: Zeitschr. des Ver. f. thür. Gesch. IV, 181.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerhart I. ist Zeuge (electus sedis Mog.) in der Urkunde, durch welche Heidenreich, Viztum von Rusteberg, die Frau Jutta und ihre Kinder mit einer Mühle zu Erfurt und einem Backofen in Linderbach belehnt, welche ihr Gemahl Eberhard von Wechmar von ihm zu Lehen gehabt hatte.
- Erfurt 1252 in die b. Gregorii.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 35 Nr. 016, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16842 (Zugriff am 17.05.2024)