Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 35 Nr. 016

Datierung: 12. März 1252

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Funkhänel, Zur Gesch. alt. Adelsgeschl. in Thüringen. in: Zeitschr. des Ver. f. thür. Gesch. IV, 181.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerhart I. ist Zeuge (electus sedis Mog.) in der Urkunde, durch welche Heidenreich, Viztum von Rusteberg, die Frau Jutta und ihre Kinder mit einer Mühle zu Erfurt und einem Backofen in Linderbach belehnt, welche ihr Gemahl Eberhard von Wechmar von ihm zu Lehen gehabt hatte.

- Erfurt 1252 in die b. Gregorii.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 35 Nr. 016, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16842 (Zugriff am 17.05.2024)