Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 32a Nr. 019

Datierung: 12. Mai 1205

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens II, 151.

Inhalt

Kopfregest:

Gegenerzbischof Lupold bestätigt den Grafen Monaldeschi alles, was ihre Väter besaßen.

Vollregest:

Gegenerzbischof Lupold bestätigt ex officio plenissime legationis, quo fungimur;, zugleich mit Herzog Heinrich von Spoleto, den Grafen Monaldeschi alles, was ihre Väter besaßen, als sie am Höchsten in der Gunst des Kaisers standen, und verspricht, dass König Philipp bei seiner Ankunft ihnen ein Privileg darüber geben wird.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 32a Nr. 019, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15840 (Zugriff am 18.05.2024)