Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 32 Nr. 607

Datierung: 25. Juli 1230

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Wolff, Chron. d. Kl. Pforta. II, 15.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Siegfried II. erklärt, früher gehört zu haben, dass das Dorf Borsendorf in seiner Diözese ehedem ans deutsche Haus gekommen sei, ebenso die Kirche des Dorfes, ebenfalls mit Zubehör.

Dies alles sei aber später von dem Kloster in Pforta, Naumburger Diözese, mit Einwilligung und auf den Rat des Konrad von Porto, damals Legaten des apostolischen Stuhls, und ebenso mit seinem Willen und Rat erworben worden.

Er habe zwar zugegeben, dass die Kirche selbst mit den Reliquien der Heiligen in den (pfortaischen) Maierhof, der an Borsendorf anstoße, verlegt werden könne, die Körper der Gestorbenen aber auf den Gottesacker des Klosters ungehindert gebracht werden dürfen, doch unter der Bedingung, dass dort (in Borsendorf) fortwährend ihr Andenken zu ihrem Seelenheil erhalten werde, und, dass auch in der neuen Kirche Unterwürfigkeit gegen ihn und die Kirche in Mainz beobachtet werde.

- Geb. Erfurt 8 kal. Aug. 1230.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 32 Nr. 607, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15812 (Zugriff am 21.05.2024)