Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 30 Nr. 403
Datierung: 1183 bis 1200
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: An dieser Stelle ohne Quellenangabe.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad kauft Güter zu Steinfurt.
In der Urkunde König Philipps von 1204, durch welche er die Belehnung Cunos von Münzenberg mit Gütern zu Steinfurt durch den erwählten Erzbischof Luitpold von Mainz gestattet, heißt es nämlich: die gut, die sin vurvaren selige Cunrad erzebischof zu Mentze koufte zu Steinfort.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 30 Nr. 403, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15132 (Zugriff am 28.05.2024)