Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 30 Nr. 394

Datierung: 24. November 1199

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: BR, nr. 34; Potthast, Reg. Pont. nr. 875. Vgl. Hurter, Innocenz III. Bd I, 448; Abel, K. Philipp III, wo der Brief von Okt. 28 mit dem obigen verwechselt ist; Henschke, De Conrado I episc. Hildesh. 37; Winkelmann, Philipp v. Schwaben. I, 168; Borch, G. d. Kanzlers Konrad, Bischofs von Hildesheim und Wirzburg. 29.

Inhalt

Kopfregest:

Papst Innocenz III. schreibt an Erzbischof Konrad von Mainz.

Vollregest:

Papst Innocenz III schreibt an Erzbischof Konrad, dass er von Konrad, einst Bischof von Hildesheim, vernommen, derselbe habe nach seiner unrechtmäßigen Besitznahme der Würzburger Kirche von den dortigen Kanonikern die Zahlung von 2000 Mark nach seinem Tod und eine ordnungswidrige Wahl des Bischofs von Münster als seines Nachfolgers verlangt, worauf die Kanoniker sogar durch einen Schwur eingegangen seien. Diesen Schwur solle er auf des Papstes Autorität hin als unerlaubt und folglich für nicht bindend erklären, zugleich aber auch die geeignete Strafe beifügen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 30 Nr. 394, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15123 (Zugriff am 19.05.2024)