Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 30 Nr. 376

Datierung: ca. 1197

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Hodenberg, Verdener Geschichtsquellen. II, 61, nr. 38.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad erwidert den Klosterleuten zu Verden, die Oblationen aus dem Armenstock seien einzig zum Kirchenbau zu verwenden.

Vollregest:

Erzbischof Konrad erwidert dem Propst Iso, Dechanten Manegold und dem Domkapitel zu Verden, die Oblationen aus dem Armenstocke seien nach dem Kirchen- und Gewohnheitsrecht einzig zum Kirchenbau zu verwenden; das sogenannte Amt der Spende gehöre zur Investitur des Bischofs; wie die Archidiakonen von den Ihrigen, soll auch der Bischof von den Priestern Synodalien beziehen; an die siebenzig Mark, welche der verstorbene Kaiser Friedrich und dessen Sohn Kaiser Heinrich dem Bischof geschenkt hat, stehe ihnen kein Anspruch zu; die bei Lehensvakanz sich ergebenden Aufkommen aus den Früchten oder Gebäuden gehören dem Bischof, wie das Lehen selbst. Hiernach hätten sie sich zu benehmen.

- Ums Jahr 1197.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 30 Nr. 376, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15105 (Zugriff am 19.05.2024)