Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 06 Nr. 015
Datierung: ca. 851
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Kunstmann , Rhab. Maurus 215. - Vergl. Dümmler, G. d o. R. I, 387 note; v. Noorden, Hinkmar v. Rheims (Beilage III.) bezeichnet diesen Brief als "ein späteres untergeschobenes Machwerk".
Verdächtige Urkunde
Inhalt
Kopfregest:
Rhabanus Maurus antwortet dem Bischof Hinkmar von Reims, indem er ihm den Empfang von Schriften, namentlich eine von ihm, anzeigt...
Vollregest:
... und ihm verspricht, nach Ostern über dieselben zu schreiben. Hierauf behandelt er die Irrlehre Gotschalks bezüglich der Praedestination und erklärt, dass dieser nicht zur Kommunion zugelassen werden könne, wenn er seinen Irrtum nicht zuvor aufgegeben habe.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Rabanus Maurus [Eb. 847-856] (Aussteller)
- Reims: Hinkmar von [Eb. 845-882] (Empfänger)
- Gottschalk [Mönch] (Nennung)
Körperschaften
- Reims : Erzbischöfe (Nennung)
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 06 Nr. 015, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10458 (Zugriff am 26.05.2024)