Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 030v [01]

Datierung: 1. Dezember 1386

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (Verweis auf: Scriba, Reg. III, Nr. 1275 (irrig zum 29.11.). - Würdtwein, N.S. 9, Nr. 163).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Schenk Eberhard, Herr zu Erbach (Erpach) verkauft 80 Gulden Geldeinkünfte an Heinrich Stumpe von Klingenburg.

Vollregest:

Schenk (Schencke) Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) hat im Namen seiner Erben und Nachkommen wiederkäuflich 80 Gulden Geld für 800 Gulden an Heinrich Stumpe von Klingenburg und dessen Ehefrau Grede verkauft und übergibt ihm als Unterpfand seinen Teil des Dorfes Jugenheim (Gugenheim) samt Zubehör. Darüber hat er Stumpe eine versiegelte Urkunde gegeben.

Da Jugenheim samt Zubehör vom Mainzer Erzbischof Adolf, seinem »gnädigen lieben Herrn« zu Lehen geht, haben der Erzbischof und sein Stift Mainz, vorbehaltlich ihrer Lehenshoheit an Lehen und Unterpfand, ihre Einwilligung zu Verkauf und Verpfändung gegeben. Eberhard Schenk von Erbach gunnet nun Erzbischof Adolf, falls Stump von Klingenberg, seine Ehefrau Grede, ihre Erben wegen des verpfändeten Dorfs Jugenheim klagen würden, solches Unterpfand für die genannten 800 Gulden lösen zu können. Wollen Schenk Eberhard und die Seinen die Lehen von Mainz zurückkaufen, muss Mainz dies zum gleichen Preis gestatten. Schenk Eberhard und die Seinen sind nun Mannen des Erzbischofs und sollen die Unterpfande vermannen, bevor der Vertrag mit Heinrich Stump gültig wird.

Schenk Eberhard kündigt sein Siegel an.

- Datum in crastino beati Andree apostoli ...1386.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 030v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10061 (Zugriff am 29.04.2024)