Beyer, Erfurter Urkundenbuch

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Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1048

Datierung: 24. Juli 1394

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Beyer, UB Erfurt

Weitere Überlieferung:

Inhalt

Kopfregest:

Vogt und Richter, sowie die anderen Geschworenen des weltlichen Gerichts zu Erfurt bekennen, dass Heinrich und Hans von Lengefeld und Andreas Ians wegen Raubes zum Tode verurteilt wurden.

Vollregest:

Siffort von Maroldishussen, Vogt und Richter, sowie die anderen Geschworenen des weltlichen Gerichts zu Erfurt (Erforte) des Mainzer (Mencze) Erzbischofs Konrad, bekennen, dass im Jahr 1394, an sende Iacoffis abynde des heylgin apostiln [24. Juli] Heinrich und Hans von Lengefeld und Andreas Ians, den Diterichin Goltsmyden von Arnstete, mainzischen Bürger zu Erfurt, festgesetzt und ihn in der Nähe Erfurts seiner Habe beraubt hatten. Als sie selbst gefangen wurden, hatten sie einen Teil der Beute noch bei sich. Die drei Täter wurden noch am selben Tag vor das gerade tagende Gericht gestellt und in Anwesenheit des Diterich Goldsmed zum Tode verurteilt.
Die Richter beeiden gegenüber dem Mainzer Erzbischof, das sie rechtmäßig gehandelt haben. Die darüber ausgestellte Urkunde ist mit dem Siegeln des Viztums Iohans von Bopartin und des Vogtes und Richters Siffordes versehen.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1048, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/968 (Zugriff am 29.04.2024)