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Vogt, RggEbMz Nr. 1550

Datierung: 8. Februar 1313

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 62). Abhang. Siegel fehlt.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof P[eter] erlaubt dem Dekan und dem Domkapitel von Mainz, zum Entgelt für den unter Erzbischof Gerhard erlittenen Schaden ein Viertel der Einkünfte einzuziehen, die gemäß der von ihm und dem Domkapitel getroffenen Ordnung[a] aus den in der Stadt und Diözese Mainz in den nächsten fünf Jahren freiwerdenden Benefizien eingehen werden. Peter von Weilnau (Wilnowe), Kanoniker, Eckehard von Windeck (-eke), Vikar der Mainzer Kirche, und Gozzoldus, Kanoniker des Stiftes S. Marie ad gradus in Erfurt, sind mit der Einziehung der Gefälle betraut und werden dem Domkapitel seinen Anteil reichen. Stirbt einer von diesen oder wird er durch den Erzbischof (ex iusta causa) entfernt, so wird dieser mit den Domherren zusammen einen anderen an seine Stelle setzen.

- D. Maguntie 1313 VI. id. Febr.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Voriges Regest.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 1550, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/19466 (Zugriff am 04.05.2024)