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Vigener, RggEbMz Nr. 1619

Datierung: 4. April 1363

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 522. - Vgl. das folgende Regest.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach erlaubt dem Ritter Konrad Milchling und dessen Sohn Johann, Gude, Johanns Frau, mit einigen mainzischen Lehngütern zu bewittumen.

Vollregest:

Eltville - EB. Gerlach erlaubt auf Bitten des Ritters Konrad Milchling (Milche-) und seines Sohnes Johann, daß sie Gude, Johanns Frau, mit folgenden vom Erzbischof zu Lehen gehenden Gütern bewidmen: mit dem zu Schönstadt (Schonenstad) auf dem Bruche liegenden Hofe, dem Kirchberg (Kirperg), dem Essetail, dem Zehnten zu Schönstadt, ausgenommen die ihnen nicht gehörigen zwei Neuntel, der Hälfte des Zehnten zu Goßfelden (Gos-), ausgenommen das ihnen nicht gehörige Achtzehntel. Wenn Johann ohne Erben stirbt, fällt das Gut nach dem Tod der Gude an den Erzbischof zurück.

- D. Eltvil feria tercia post pascha 1363.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1619, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8964 (Zugriff am 19.05.2024)