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Vigener, RggEbMz Nr. 1338
Datierung: 12. November 1360
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Unvollständig aufgenommen (Or. mit Sekret) in eine notarielle Beglaubigung (veranlaßt vom Stiftskapitel zu Nörten) von 1444 Juli 14, gedr.: Joh. Wolf, Gesch. des Petersstiftes zu Nörten, UB. 66 Nr. 50.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach bestätigt die eingeschalteten Statuten des Stiftes Nörten.
Vollregest:
Aschaffenburg - Erzbischof Gerlach bestätigt die eingeschalteten Statuten des Stiftes Nörten und bedroht solche Kanoniker, die sich dagegen vergehen, mit Strafen, besonders mit Sperrung der Einkünfte. Diese Bestimmungen besagen: Wie seit alters herkömmlich, soll die Pfründe eines verstorbenen Kanonikers das erste Jahr nach seinem Tode im Interesse des Verstorbenen verwendet werden. Schulden, die aus seiner Hinterlassenschaft nicht beglichen werden können, sollen aus den Früchten der Pfründe bezahlt werden. Hat er keine Schulden, so werden die Einkünfte zur Verwendung für sein Jahrgedächtnis angelegt, wenn er darüber nicht anders verfügt hat und somit die Testamentsvollstrecker über diese Einkünfte zu bestimmen haben. Stirbt er ohne Testament, so steht dem Kapitel die Anordnung über alles zu.
- D. Aschaffenborch crastino die beati Martini patroni nostri sub sigillo nostro 1360.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 1338, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7943 (Zugriff am 19.05.2024)