Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 205v [03]

Datierung: 18. Juli 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (Mit Verweis auf: Menzel, Archival. Mittheil., in: ZGO XXIII, 461. - Koch-Wille, Regesten Pfalzgrafen Nr. 4347. - Joannis, Rerum Mogunt. 1, 693 Nr. 27. - Sauerland 6, 561 Nr. 1384).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gewinnt Gerhard von Blankenheim zum Helfer im Krieg gegen Pfalzgraf Ruprecht den Älteren bei Rhein und dessen Helfer.

Vollregest:

L(itte)ra data Gerhardo de Blanckenh(eim) - uber 2.800 fl. ist deshalb uff ein tornus zu Lanstei(n) verwies(en [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] hat den Edlen Gerhard von Blankenheim (Blanckenh(eim)), Herr zu Kasselburg (Kastelberg) und Gerolstein (Gerhardstein), als Helfer gewonnen. Er bzw. nach dessen Tod seine Erben sollen dem Erzbischof, seinen Amtsnachfolger und dem Stift Mainz (Mentze) helfen und sich im Notfall mit 18 Gleven bei ihm, seinen Amtleuten oder Hauptleuten an den ihnen zugewiesenen Einsatzorten aufhalten.

Es geht gegen Pfalzgraf Ruprecht (Rupr(echt)) den Älteren bei Rhein (Ryne), Herzog in Bayern (Beyern) und dessen Helfer, und zwar so lange, wie dieser Krieg (kryge und zweyunge) währt. Gerhard wird Mainz nicht gegen den Herzog Wilhelm von Jülich (Guliche) helfen. Gerhard darf sich in diesem Krieg ohne Willen und Wissen des Erzbischofs mit dem Gegner weder sühnen noch Frieden schließen.
Der Erzbischof sagt dem Gerhard für seine Hilfe 2.800 gute Gulden zu. Mit Einverständnis des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke), des Domdekans Wilhelm Flach (Flache), des Schulmeisters Otto (Otte) von Schönburg (Schonenburg) und des Domkapitels von Mainz weist der Erzbischof dem Gerhard und seinen Erben einen Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) an, in dessen Erträge Gerhard und seine Erben am nächsten Martinstag [11. November] eintreten sollen. Sie dürfen die Gelder aus dem Turnosen dann so lange einnehmen, bis die 2.800 Gulden vollständig bezahlt sind.

Sollte Gerhard in diesem Krieg im Dienst für den Erzbischof geschädigt werden, werden der Erzbischof und er je einen Vertrauten bestimmen, die den Schaden dann einvernehmlich feststellen. Der festgestellte Betrag wird dann auf die 2.800 Gulden in Lahnstein aufgeschlagen.

Dompropst Endres und das Domkapitel geben ihre Zustimmung zur Auszahlung am Zoll Lahnstein (Lanstein).

Datum Eltevil feria quarta post Margarethe ... 1380.

Fußnotenapparat:

[a] Der Nachsatz ist von anderer Hand hinzugeschrieben.

Quellenansicht

fol. 205v
fol. 206r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 205v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2744 (Zugriff am 26.04.2024)