Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 204 [01]

Datierung: 23. Juni 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 27 (Mit Verweis auf: Friedensburg, Landgraf Hermann II. 38).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gestattet den Klerikern in Fritzlar, [weiterhin] in ihren Höfen und Wohnungen in der Stadt Fritzlar wohnen zu bleiben und ihre Einkünfte zu vereinnahmen.

Vollregest:

L(itte)ra data decano et cap(itu)lo Fritzlar(iense) - das sie zu Fritzlar wonen mogen [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] hat dem Dekan, dem Kapitel, den Vikarien, Altaristen und der phaffheid in Fritzlar, die Freundschaft und Gnade erwiesen, sie, ihre Diener und ihr Gesinde in ihren Höfen und Wohnungen in der erzbischöflichen Stadt Fritzlar wohnen zu lassen, und zwar vom kommenden St. Johanns Tag Baptisten [24. Juni] an auf ein Jahr. In dieser Zeit dürfen sie ihr Gut und ihr Geleit handhaben, ihre Früchte, Renten und Gülten ein- und ausführen und sich derer frei bedienen. Der Erzbischof will sie und ihr Gut innerhalb und außerhalb Fritzlar schirmen, rechtlich verantworten und verteidigen. Sie dürfen ihre Zinse, Gülten und Renten in Fritzlar einfordern und ihr Pfründebrot (prundebroit) und ihren Pfründewein (phrunde win) unter sich verteilen, wie dies auch schon in der Zeit seiner Amtsvorgänger üblich war. Die Fritzlarer Bürger dürfen sie in seinem Namen nicht daran hindern und auch keinerlei Geschoss oder Bede verlangen.
- Datum Franckfurt in vigilia Johannis Baptiste... 1380.

Fußnotenapparat:

[a] Der Zusatz ist nachträglich von anderer Hand beigefügt.

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fol. 204r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 204 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2735 (Zugriff am 27.04.2024)