Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 068 [01]
Datierung: 30. März 1378
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26 (Verweis auf: LHA Magdeburg Kop. 1538 (152) fol. 23).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Elekt Adolf von Mainz und Bischof von Speyer] gibt Siegfried von Bültzingsleben, seinem Amtmann zu Rusteberg, Vollmacht die verpfändete Burg Bischofsstein zu lösen.
Vollregest:
Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] gibt mit Rat seiner »Freunde« dem Siegfried (Syfrid) von Bültzingsleben (Bulczingesleyben), seinem Amtmann zu Rusteberg und »lieben Getreuen«, kraft dieser Urkunde Vollmacht, die Burg (slos) Bischofsstein (zum Steyne), die in mancherlei Leute Hände versetzt ist, an sich zu lösen oder sie von anderen Mannen des Erzbischofs lösen zu lassen. Wer die Burg löst, soll das dem Erzbischof darüber zustehende Recht, die Burg einzulösen, bestätigen, wie die, die diese Burg jetzt innehaben. Der Erzbischof gebietet denen, die Pfandanteile an der Burg haben (die da gelt haben an deme …sloße), die Lösung zu gestatten, wenn sein Amtmann das für ihn einfordert.
- Datum Frankfurt tercia feria post dominicam Letare ... 1378.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Bültzingslöwen: Siegfried von (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Ausstellungsort)
- Bischofsheim [Tauber] : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Rusteberg : Amt (Nennung)
- Bültzingslöwen : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 068 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/841 (Zugriff am 14.06.2024)