Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 33 Nr. 630
Datierung: 1. April 1248
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Lünig, Concil. Germ. III, 575; Heine, Synod. Erford. 96; Mone, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins. IV, 257 hat das mit dem pontificatsjahr übereinstimmende richtige jahr 1248. In einer handschrift der mainzer karthause findet sich ebenfalls das richtige datum 1248, kal. April, pont. nri XVIII. (Joannis, Rerum Mogunt. I, 604.)
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Siegfried III. verkündigt in seiner Diözese das Mandat, gegen die Räuber und Mordbrenner an geistlichen Personen mit Strenge zu verfahren.
Vollregest:
Erzbischof Siegfried III. verkündigt seiner Diözese aufgrund der eingerückten Bulle Papst Innocenz' IV. (Siehe oben Nr. 625) das Mandat, gegen die Räuber, Mordbrenner und alle andere Verbrecher an geistlichen Personen mit Strenge zu verfahren, die Söhne und Töchter derer, welche Geistliche zur Erpressung eines Lösegeldes fangen (durch Entziehung der Benefizien oder sonstigen Einkünfte) zum geistlichen Stand nicht zuzulassen, oder die bereits eingetretenen in keiner Weise zu befördern, und dispensiert von jedem Privilegium, das etwa gegen diese Maßregel allegiert wird; auch sollen die Töchter der Verbrecher der besagten Art nicht in Klöster aufgenommen werden, und ermahnt deshalb Siegfried die Vorsteherinnen derselben zur Vorsicht. (Bezüglich der erwähnten Provinzialsynode vergl. oben Nr. 445).
- D. Erfordiae mccxliv (?) kal. April. pontif. anno XVIII.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 33 Nr. 630, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16545 (Zugriff am 14.06.2024)