Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2420

Datierung: 27. April 1368

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Rom, Reg. Vat. 249 f. 94 (der Brief an EB. Kuno von Trier ist kopiert, der an Gerlach mit in eodem modo verzeichnet). - Gedr.: Sauerland, Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Rheinlande 5, 232 Nr. 605. - Vgl. Reg. 2454.

Inhalt

Kopfregest:

Papst Urban V. schreibt in Sachen der Romfahrt Kaiser Karls IV. an Erzbischof Gerlach.

Vollregest:

P. Urban V. an EB. Gerlach: Er hat vor längerer Zeit, als er nach seinem sehnlichen Wunsche den Kaiser Karl bereit fand, zum Besten des Reiches nach Italien zu ziehen, durch Boten und Briefe den Erzbischof und andere Prälaten und Fürsten Deutschlands zur Unterstützung des Kaisers angehalten[a]. Als er dann erfuhr, es sei zu Streitigkeiten gekommen zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof und einigen anderen Machthabern (potentes) und von dem Erzbischof und diesen Machthabern sei eine Einung (unio) geschlossen worden, die, wie man fürchtete, die Durchführung der kaiserlichen Heerfahrt und so das Beste des Staates beeinträchtigen werde,[b] da hat ihm das begreiflicherweise sehr mißfallen und er hat den Erzbischof brieflich seine Meinung darüber einigermaßen deutlich wissen lassen (aliquantisper aspere scripsimus)[c]. Nun aber hat er vernommen, daß Gott - um Gottes Suche handelt es sich bei dem kaiserlichen Unternehmen - die Zwietracht mit den Wurzeln ausgerissen hat und daß der Erzbischof und jene anderen Machthaber dem kaiserlichen Unternehmen freundlich gesinnt sind. Der Papst zieht daraus großen Trost und wendet dem Erzbischof und den anderen, die von den Zwistigkeiten berührt wurden, wie früher seine Liebe zu. Der Erzbischof möge sich eifrig bemühen, daß in Deutschland nicht Streitigkeiten und Kriege entstehen, durch die das vom Kaiser vorbereitete Unternehmen gehindert werden könnte. Was das anlangt, was B. Johann von Worms, der Überbringer dieses Briefes, ihm im Namen des Erzbischofs mitgeteilt hat, so kann der Erzbischof für gewiß nehmen, dass der Papst eine Privatsache, die er als schädlich für den Staat ansieht[d], wissentlich nicht begünstigen wird; der Wormser Bischof[e] wird das dem Erzbischof näher darlegen.
- "Dudum nos gerentes"

- D. Rome apud S. Petrum V. kal. Maii anno VI.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 2163.
[b] Vgl. Reg. 2245 und 2312.
[c] Vgl. Reg. 2378.
[d] Vgl. dazu Reg. 2107 (Anm. 2) Um diese Pläne des Kaisers wird es sich hier handeln.
[e] Vgl. Reg. 2227 und die erzb. Urkunde von 1368 Dez. 10.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2420, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9775 (Zugriff am 17.06.2024)