Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 251 [02]
Datierung: 14. Juli 1394
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Landgraf Hermann von Hessen bekennt, dass er sich mit der Mannen und Burgmannen zu Melsungen gütlich geeinigt und gesühnt hat.
Vollregest:
[Landgraf] Hermann [von Hessen] bekennt, dass er sich mit der Mannen und Burgmannen zu Melsungen (Milsungen) gütlich geeinigt und gesühnt hat. Aller Streit ist hiermit beigelegt. Der Landgraf wird sie in Zukunft schützen und schirmen, wie er es seinen eigenen Mannen und Burgmannen schuldig ist. Ihre Güter und ihre erbten Lehensollen nicht angetastet werden. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.
- Datum ut supra [Francfordie feria tertia post diem beati Margarete virginis ... 1394].
Gleiche Briefe wurden den Burgmannen auf Rotenburg (Rodenb(er)g) und Niedenstein (Nydenstein) gegeben.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Empfänger)
- Hessen: Hermann von (Aussteller)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 251 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3821 (Zugriff am 29.04.2024)