Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 194 [02]
Datierung: 26. November 1388
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf von Mainz nimmt Cussel Schone, Sohn des Salman, für die kommenden drei Jahre zum Juden und Bürger an.
Vollregest:
L(ite)ra data judeo Cussel Schone Salmans son.
Jud [a]
[Erzbischof] Adolf [von Mainz] nimmt Cussel Schone, Sohn des Salman, für die kommenden drei Jahre zum Juden und Bürger an. Dies gilt auch für dessen Ehefrau (wip), Kinder, Mägde und Knechte, die sin brot eßen. Sie dürfen in Bingen oder einer anderen Stadt ihrer Wahl im Erzstift Mainz wohnen und jederzeit mit ihrem Hab und Gut wieder fortziehen, solange sie die Zahlung für das betreffende Jahr geleistet haben. Der Erzbischof verspricht, sie zu schützen und rechtlich zu verantworten wie andere Juden des Erzstiftes. Als Gegenleistung zahlen Cussel und die Seinen jedes Jahr am Martinstag [11. November] 12 schwere Gulden. Zu weiteren Zahlungen sind sie nicht verpflichtet. Will sie jemand rechtlich belangen, der sal in zuspreche(n) und sie bereden mit unbesproche(n) criste(n) und juden als jude(n) recht ist.
- Datum Eltvil in crastino Katherine virginis ... 1388.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Schone: Cussel (Empfänger)
- Salman [Jude]
Ortsindex
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Bingen : Judenschaft (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 194 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3095 (Zugriff am 02.05.2024)