Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 29 Nr. 001a

Datierung: 7. Juni 1153 - 24. Juni 1160

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. LXXIII-LXXX

Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen von Böhmer/Will zu Erzbischof Arnold

Vollregest:

Die früher mehrfach ausgesprochene Ansicht, dass Arnold [1] einem vornehmen rheingauischen Geschlecht der »Selenhofer« angehört habe, beruht ohne Zweifel auf einem Irrtum und ist schon seit längerer Zeit aufgegeben. (Vergl. Helwich bei Joannis, Rerum Mogunt. II, 107 in der Anm.2 zu Christiani Chron.) Er stammte vielmehr aus einer sehr angesehenen Familie bischöflicher Ministerialen in Mainz, die ihren Namen von dem Stadtteil Selenhofen,[2] in welchem sie wohnte, herleitete

(Itaque venerabilis Christi martir Arnoldus pago Maguntino ex religiosis nobilibusque parentibus extitit oriundus. Vita Arnoldi. in: Böhmer, Font. III, 270 u. Jaffé, Mon. Mog. 606; Iste est autem Arnoldus Maguntinus, qui - Maguntino solo ex generosis parentibus et religiosis exortus etc. Vita Arnoldi ll. cc. 322 u. 672; Erat enim oriundus de ipsa parte civitatis, quae Selehofen nominatur. Christiani Chron. Mog. in: Böhmer, Font. II, 260 u. Jaffé, Mon. Mog. 686. - Zu Christiani Chron. Mog. sagt Helwich in: Joannis R. M. II, 107: Fuit autem hic Arnoldus natione ac patria Moguntinus, familia nobilis, ex ea civitatis parte, quae Selehoven antiquitus, ut in multis vetustioribus litteris inveni, nunc autem vulgariter, auff dem Graben, juxta parochiam scil. S. Ignatii, nuncupatur. Vergl. Lehne, Gesammtschriften. IV, Abth. I, 195; Schaab, G. d. Stadt Mainz. I, 382).

Eine ansehnliche Reihe von Gliedern der Familie Selenhofen haben Wegele in seinem Arnold S. 31 und Nohlmanns in Vita Arnoldi. S. 12 u. 13 aus Urkunden des XII. Jahrhunderts zusammengestellt. Bezüglich der Identität mehrerer von den genannten Forschern aufgeführten Personen dürften einige Zweifel gestattet sein.

Arnolds Geburt fällt ungefähr um das Jahr 1100, denn in der Vita (Böhmer, Font. III, 273 u. Jaffé, Mon. Mog. 610) heißt es von ihm: Jamque ad canos reverentissime et venerabilis sue persone usque pervenerat, dum ... ad summum meruit provehi sacerdotii gradum. Dann werden a. a. o. seine »greisen glieder« (licet seniles multisque laboribus fatigatos gereret artus) erwähnt und ihm selbst lässt kurz vor seinem Tod (1160 Juni 24.) der Verfasser seiner Vita sagen: Ego enim sum senex sexagenarius et eo amplius, et processi in diebus meis canus, uti verticem cernitis, .... seniles artus et fatiscens canities quietem et ocium amodo rogant. (Böhmer, Font. III, 303 u. Jaffé, Mon. Mog. 648.) Endlich wird er a. a. o. (Böhmer 323 u. Jaffé 653) bei seinem Tod als jam grandevus et plenus dierum bezeichnet.

Schon in früher Jugend zeigte er einen ungewöhnlichen Ernst sowie eine entschiedene Neigung zu den Studien und anderen edleren Beschäftigungen. Namentlich wandte er sich mit Eifer dem Studium der hl. Schriften zu und vertiefte sich zu Mainz in die Wissenschaft der Theologie. Bald zeichnete er sich durch seine Sitten und Kenntnisse so sehr vor den Altersgenossen aus, dass er Neid erregte und Verfolgungen ertragen musste. Doch trug dies nur zu seiner sittlichen Vervollkommnung bei.

Arnold wurde Mainzer Kleriker, dann Chorherr und bald wurde er, nachdem er das Amt eines Kämmerers der Stadt bekleidet hatte, mit vielen angesehenen Propsteien und Kirchen beschenkt. (... Maguntine ecclesie clericus et deinde canonicus, et post multis nobilibus preposituris ecclesiisque simul dotatus et abhinc Moguntine civitatis camerarius et imperialis aule inclitus cancellarius et summus capellanus. Vita Arnoldi. in: Böhmer, Font. III, 322 u. Jaffé, Mon. Mog. 672.)
Der Stufengang seiner Ämter und Würden lässt sich nach Urkunden mit einiger Wahrscheinlichkeit verfolgen, vorausgesetzt, dass der seit 1128 öfters unter den Klerikern erscheinende Arnold stets der unserige ist, was ohne große Bedenken wohl insoweit angenommen werden darf, als die chronologische Reihe mit der aufsteigenden Folge der Würden in Einklang steht. Unter den Kaplänen wird Arnold aufgeführt im Jahr 1128 (S. bei Adalbert I Nr. 199, 201, 205) und in demselben Jahr auch als Domcanonicus. (S. Nr. 204)
Schon 1129 findet er sich als Archidiaconus in einer Urkunde des Erzbischofs Megener von Trier (S. Guden, C. d.III, 1046) und in einer Urkunde Adalberts I. von 1134 (wohl nicht 1135) als Archipresbiter. (S. zum Jahr 1133 n. Sept. 13) Die Würde eines Stadtkämmerers erhielt er unter Erzbischof Adalbert II., da er schon in dessen Urkunde von 1139 (S. unten Nr. 18.) als solcher bezeichnet wird. (S. auch Guden, C. d. II, 465.) Wenn es in Christiani Chron. Mog. heisst: ... insuper et camerarium constituit [Henricus aeus] civitatis Maguntinensis (Böhmer, Font. II, 259 u. Jaffé, Mon. Mog. 684), so ist diese Behauptung, welche mit den eben angeführten urkundlichen Stellen im Widerspruch steht, um so mehr als unrichtig zu betrachten, als unmittelbar vorher die ebenfalls unrichtige Mitteilung gemacht wird: ... quem [Arnoldum] ipse archiepiscopus ad preposituram maiorem promoverat. Dittmar, De fontib. nonnullis hist. Frid. I etc. 33. vermutet wohl mit Recht, dass Christian durch das et post multis nobilibuspraeposituris ecclesiisque simul dotatus in der Vita Arnoldi zu seinem Irrtum verleitet worden sei. Jaffé und nach ihm Nohlmanns (Vita Arnoldi 14) meinen, dass an dieser Stelle nicht St. Martin, sondern ungenau St. Peter gemeint sei.
Als Propst ohne Bezeichnung des Klosters begegnet uns Arnold zum ersten Mal in einer Urkunde Erzbischof Adalberts II. vom Jahr 1141 (S. Adelbert II. Nr. 48), und als praepositus de Aschafenburg wird er zuerst in der Urkunde des Erzbishofs Markolf von 1141 Dez. 8 (S. unten Nr. 5) aufgeführt. Ausdrücklich bezeugt wird diese seine Würde noch durch den Erzbischof Christian in dessen Urkunde vom Jahr 1181, wo es heißt: Dns Arnoldus aeus, qui tunc in Praepositura Ascaffinb. ministrabat und impetratis a Dno Arnoldo, Ascaffinb. Ecclesiae tunc Praeposito. (Guden, C. d. C. d. I, 272.) In dieser Urkunde wird erwähnt, dass Arnold die Zehntverhältnisse der Pfarrei Ozzenheim (Klein-Ostheim) geordnet und zwar einen Teil des Zehnten für sich und seine Nachfolger in Anspruch genommen habe. (Vergl. Nohlmanns, Vita Arnoldi. Reg. Nr. 1.) Propst zu St. Peter in Mainz wurde Arnold im Jahr 1149, da er noch in einer Urkunde Erzbischof Heinrichs von 1148 Oct. 8 (S. unten Nr. 102) neben Propst Ludwig zu St. Peter unter den Zeugen als Kämmerer aufgeführt wird und dann im Jahr 1149 in einer Urkunde Erzbischof Heinrichs unter den Zeugen selbst als Arnoldus prepositus s. Petri et camerarius erscheint. (S. unten Nr. 112). Es trifft also hier ganz zu, was Joannis, Rerum Mogunt. II, 80 nach dem Anonymus de caede Arnoldi sagt: ... beneficio Henrici primum Moguntiae ad D. Petri Praepositi consecutus fuit dignitatem." Propst zu Aachen (Aquensis prepositus) wird er in in Ann. Col. max. (Böhmer, Font. III, 427 u. MGH SS 17, 764) genannt und es scheint, dass er derselbe Arnold ist, dem wir unter den Zeugen der Urkunden König Konrads III. von 1138 April 8 (Stumpf, RK. nr. 3369) und von 1146 Januar 6 (Stumpf, RK. nr. 3511) begegnen. (Vergl. Baumbach. 13, Note 4.) Mit größerer Wahrscheinlichkeit aber ist er identisch mit dem Arnoldus prepos. Aquensis, der nach den Bischöfen von Speyer und von Freising als Zeuge in der Urkunde König Konrads III. von 1151 (Stumpf, RK. Nr. 3579) auftritt. Wenn der Anonym. a. a. O. ihn als Dekan aufführt (dein Aquisgrani ad B. M. V. quae magni nominis et Imperialis est Collegiata, Decani capessivit honores), so ist darauf kein Gewicht zu legen.
Arnold war auch Reichskanzler (Namque .. postquam sibi Deus fecerat nomen magnum iusta nomen magnorum qui erant in terra, ut splendore indutus principum, imperialis aule illustrissimus cancellarius, quasi alter imperator in latere imperatoris imperii prestaret officio etc. Vita Arnoldi in: Böhmer, Font. III, 271 u. Jaffé, Mon. Mog. 608.), allein über den Zeitpunkt, von welchem an er dieses hohe Staatsamt bekleidete, und selbst darüber, ob er nur Kanzler König Friedrichs I. oder auch schon König Konrads III. gewesen, herrschte seither vielfach Ungewissheit. Böhmer deutete a. a. O. durch Hinzufügung des Zeitraumes: 1138-1153« zu cancellarius an, dass er das Kanzleramt Arnolds als in die Regierungszeit Konrads III. zurückgehend ansehe. Hiergegen sprach sich Wegele in seinem Arnold S. 29 aus, indem er glaubte, dass der unter Konrad III. vorkommende Kanzler Arnold »nur der spätere Arnold II., Erzbischof von Köln« sein könnte. Auch Jaffé meint a. a. O. Note 4, dass Arnold nur Kanzler »Friderici I regis a Martio a. 1152 ad Junium a. 1153« gewesen sei. Reuter, Papst Alexander III. Bd I, 13 Note 1 bekennt sich zu derselben Ansicht. Dahingegen glauben Stumpf, Die Reichskanzler. II, 289 und Baumbach, Arnold von Selehofen. 16. das Kanzleramt unter Konrad III von 1151 Nov. 23-1152 (Febr. 2) für unseren Arnold in Anspruch nehmen zu dürfen und jüngst hat Nohlmanns, Vita Arnoldi. 18 den Nachweis zu liefern versucht, dass sogar schon vom Mai 1151 an der Mainzer Arnold Reichskanzler gewesen sei. Wir unsernteils sind geneigt, der Ansicht beizupflichten, dass unser Arnold auch schon Kanzler König Konrads war, doch wollen wir die Beweisführung, sofern sie möglich ist, einer speziell dem kaiserlichen Kanzleiwesen gewidmeten Forschung überlassen. Nur glauben wir den Versuch Nohlmanns, die Kanzlerwürde Arnolds bis in den Mai 1151 zurückzudatieren, als misslungen bezeichnen zu dürfen. Denn einmal kann der Platz, den Arnold (Aquensis prepositus ohne weiteren zusatz) in der Urkunde König Konrads III. vom Jahr 1151 (April) in: Böhmer, Acta imp. 86 (Stumpf, RK. Nr. 3579.) vor dem Notar Heinrich einnimmt, doch nicht beweisen, dass jener außer Propst zu Aachen auch »Kanzler« gewesen sei. Dies ist um so weniger anzunehmen, als in der Urkunde von 1152 (April) bei Böhmer a. a. O. 87. unter den Zeugen zu Arnoldus vor Heinricus notarius wirklich cancellarius hinzugefügt ist. Dann aber lässt sich das Ego Arnoldus electus [also der Kölner] et regiae curiae cancellarius in der Urkunde König Konrads III. von 1151 Mai 17 (Stumpf a. a. o. Nr. 3581) jedenfalls nicht mit einem parum certa esse videtur (sc. recognitio) beseitigen. Mit der Autorität dieser Urkunde muss aber auch diejenige der Urkunde von 1151 Mai Anfang (Stumpf, RK. nr. 3580.) hinfällig werden.

In den Urkunden König Konrads von 1151 Mai 17 (Stumpf, Nr. 3581.) und 1151 Sept. (Stumpf, Nr. 2592.) erscheint der erwählte Arnold von Köln zweimal als Zeuge mit dem zusatz regiae curiae cancellarius und nostrae curiae cancellarius, und beide Urkunden sind auch rekgnosziert von Arnold, das eine Mal mit der Formel Ego Arnoldus Coloniensis electus et regiae curiae cancellarius vice etc. das andere Mal bloß mit Ego Arnoldus cancellarius. Aus dieser letzteren Rekognition darf jedenfalls nicht geschlossen werden, dass sie sich nicht auf Arnold von Köln beziehe, weil der Zusatz Coloniensis electus fehlt, der sich in der ersteren Rekognition findet; vielmehr enthält diese den Beweis, dass Arnold von Köln in ein- und derselben Urkunde als Zeuge und als Rekognoszent erscheint, woraus sich ein sehr starkes Indiz für die Annahme ergibt, dass auch der Arnoldus cancellarius in der zweiten Urkunde kein anderer ist, als der auch als Zeuge fungierende Arnoldus Coloniensis ecclesiae in archiepiscopum electus.

Von der grössten Beweiskraft gegen die Annahme von Nohlmanns ist aber eine Stelle des Briefes König Konrads III. an die Römer von 1151 Sept.-Oct. (Stumpf, RK. Nr. 3592.), in welchem es heißt: mittimus ... Arnoldum scilicet nostrae curiae cancellarium, Coloniensis ecclesiae electum archiepiscopum. Hiermit wäre konstatiert, dass Arnold, Erwählter von Köln, bis gegen Ende des Jahres 1151 noch als Kanzler erscheint, was mit der Annahme von Stumpf, der das erste Auftreten des Mainzer Arnold mit dem Datum 1151 Nov. 23 verbindet, ganz wohl harmonieren würde. Wir möchten übrigens noch das eine zu bedenken geben: Vielleicht behielt Arnold noch als Erwählter von Köln das Amt oder wenigstens den Titel eines Kanzlers bis zur wirklichen Besitznahme seines Erzbistums oder seiner Ordination bei,[3] welche durch den Papst selbst vollzogen ward. (Et non multo post Romam tendens, consecrationis gratiam a domno apostolico reverenter percepit. Ann. Col. max. in: MGH SS 17, 763.) Die Function eines Kanzlers aber wurde einstweilen dem Mainzer Arnold zunächst provisorisch übertragen, der sich ja gerade am kaiserlichen Hof befand (Böhmer, Acta imp. 86: Arnoldus Aquensis prepositus), als die Erwählung Arnolds zum Erzbischof von Köln erfolgte. (1151 April) Dies musste da um so nötiger erscheinen, als der seitherige Kanzler und erwählte Erzbischof Arnold von Köln von dem Kaiser mit einer Sendung nach Rom betraut wurde.

Über die Tätigkeit Arnolds als Kanzler geben die Kaiserurkunden bei Stumpf, RK. Nr. 3595-3672 und besonders die Darstellung bei Baumbach 16-19 den besten Aufschluss. Die Wirksamkeit Arnolds in der kaiserlichen Kanzlei ist aber auch von Einfluss auf seine eigenen erzbischöflichen Urkunden gewesen, welche gleich denen Erzbischof Adalberts I. - wie Stumpf, Die Wirzburger Immunität-Urkunden. 63 Note 16 hervorhebt - »eine viel größere Ähnlichkeit und Übereinstimmung mit den kaiserlichen Diplomen aufweisen, als dies bei bischöflichen Dokumenten aus jener Zeit sonst der Fall ist.« Das merkwürdigste Moment in dem Leben Arnolds vor seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz mag wohl seine Sendung an den Papst Eugen III. durch den Erzbischof Heinrich gewesen sein (Wohl im Herbst 1152. Vergl. Baumbach, S. 28. Note 3 und S. 101). Dieser hatte ihn nämlich zu seinem Verteidiger bei dem römischen Stuhl ausersehen, da dort mehrfache Anklagen gegen ihn erhoben worden waren. (S. unten bei Erzbischof Heinrich Nr. 153 u. 172.) Die Mission Arnolds blieb ohne glücklichen Erfolg, woraus sich die schweren Anklagen des Verrats, welche Christiani Chron. Mog. gegen ihn ausspricht, erklären. Die neueren Forscher haben deshalb auch mit Recht seinen Versicherungen der Unschuld Glauben geschenkt. (Dittmar, De fontib. nonnullis histor. Friderici I Barbarossae. 27. führt die fragliche Bestechung durch Arnold auf eine Verwechslung mit Erzbischof Heinrich zurück: Quem in personarum significatione errorem Christianus e traditione, quae hic quoque, corruptione ab Henrico ad Arnoldum translata, a veritate aberrat et omne odium et invidiam in Arnoldum confert, hausit"; Wegele, A. v. S. 6. Reuter, 136; Nohlmanns, V. A. 16 und Baumbach, 20. Note 2.). Wenn auch Wegele meint »Arnold hätte die Rechtfertigung eines Mannes nicht übernehmen sollen, mit dem er im Grunde des Herzens nicht übereinstimmte«, so möchten wir selbst diesen leisen Vorwurf nicht gelten lassen und sind der Ansicht Nohlmanns: nec est, cur dubitemus, quin summam operam dederit ad excusandum illum, a quo fuerat missus.

Unmittelbar auf die Absetzung des Erzbischofs Heinrich auf dem Reichstag zu Worms (1153 Juni 7-14) folgte die Erwählung oder besser Ernennung Arnolds durch den König, da dem Klerus und Volk an diesem Akt ein geringer oder garkein Anteil gestattet war, wie dies am unzweideutigsten Otto Fris. kundgibt. Ausdrücklich wird dies ebenfalls bezeugt durch die Ann. Col. max. und das Chron. Sampetr.(S. unten Nr. 1). Die Vita Arnoldi spricht nur von einer Beihilfe, welche der König bei der Erhebung Arnolds, die sie mit ungeheurem Wortschwall erzählt, geleistet habe. Das Praeter voluntatem pontificalis apicis onera laboremque coactus suscepi. (Vita Arnoldi. in: Böhmer, Font. III, 274 u. Jaffé, Mon. Mog. 610.), dessen uns Arnold versichert, wollen wir mit Wegele (a. a. o. 31) »dahingestellt sein lassen.« Dahingegen verdient schon hier eine Stelle der Annales Disib. (Böhmer, Font. III, 214 u. M. G. SS. XVII, 29.) einer ganz besonderen Erwähnung. Dieselben sagen nämlich, dass der König sich Mühe gegeben habe, unter dem hohen Klerus in Mainz Freunde zu gewinnen ut, cum suus episcopus Arnoldus quovis casu defecisset, alium non eligerent, nisi consilio eorum ipse medius interesset. Dieser Bericht lässt doch wohl an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. (Vergl. Ficker, Rainald von Dassel. 30; Varrentrapp, Erzb. ChristianI. v. Mainz 12; Prutz, Studien z. G. Kaiser Friedrich I. S. 14, 26, 34 flgde. und Prutz, K. Friedrich I. Bd I, 51 und 404 flgde. Baumbach, Arnold von Selehofen. 33 und 34).

Die Erhebung Arnolds auf den Mainzer Stuhl war ein Ereignis von großer reichspolitischer Bedeutung. Wie der intellektuelle Urheber der Absetzung des Erzbischofs Heinrich unserer Überzeugung nach König Friedrich gewesen, so hat dieser auch, wie wir soeben zeigten, die Neuwahl auf Arnold gelenkt. Dieselbe hatte aber unter den in Mainz bestehenden Verhältnissen auch noch die allerdings mehr internpolitische Seite, dass sie der einen von den beiden in der Stadt vorzugsweise dominierenden Familien ein starkes Übergewicht gewährte. Die Erhebung Arnold's war das Signal der Katastrophen, von denen sein Episkopat heimgesucht ward und die sein tragisches Ende herbeiführten. Dem Geschlechte der Selehofen stand rivalisierend ein anderes Ministerialengeschlecht, dessen Familienname unbekannt ist, das aber von den Häuptern desselben das Geschlecht der Meingote [4] genannt zu werden pflegt. Beide repräsentieren von hause aus wohl nicht zwei Verfassungsprinzipien, indem die erstern mehr ein aristokratisches, die andern mehr ein demokratisches Interesse vertraten, sondern der Kampf um das Übergewicht, um die Herrschaft war es, welcher beide Familien entzweite und die Bevölkerung in entgegengesetzten Lagern zu gewaltiger Kraftentwicklung begeisterte. Dass auf seiten des Erzbischofs, der ein strenges Regiment führte, die geringere Zahl stand, während sich ihm gegenüber die hellen Haufen der zu allen Zeiten zahlreichen Unzufriedenen stellten, begreift sich ganz wohl, zumal in unserem »Zeitalter der Revolutionen«, und wir zweifeln nicht, dass sich jene oppositionellen Elemente ebensowohl gegen die Meingote gewendet haben würden, wenn unter sonst gleichen Verhältnissen in deren Hand die Zügel der Regierung geruht hätten. In den Selehofern kann man aber um so weniger ein aristokratisches Prototyp erblicken, als der Erzbischof nur wenige Anhänger unter dem hohen Klerus zählte, welcher sich beinahe ausnahmslos der Meingotschen Partei angeschlossen hatte. (Vergl. Wegele a. a. o. 7 u. 31). Allerdings kommt die Geistlichkeit als Stand hier nicht in Betracht. Den klarsten Aufschluss über die Elemente der unserem Arnold gegenüberstehenden Partei geben folgende Sellen: Ann. Disibod. (Böhmer,Font. III, 214 u. MGH SS 17, 29): Quidam ex clero Moguntinae ecclesiae, scilicet Godefridus abbas S. Jacobi et Burchardus praepositus S. Petri, cum aliis, omnesque simul urbani, majores cum minoribus, episcopum suum Arnoldum nimis exosum coeperunt habere, et imperatorem adversus eum saepe interpellaverunt; soli qui Silehovera dicuntur partibus episcopi favebant. Vita Arnoldi (Böhmer,Font. III, 287 und Jaffé, Mon. Mog. 627): Ferebant enim: quod Burcardus .. omnes Maguntinos pene priores contra ipsum episcopum armaverit, quod ipsum Burcardum in episcopum condicerent et pro episcopo haberent etc. Dann (Böhmer, Font. III, 288 u. Jaffé, Mon. Mog. 629): Sane conjuratio vehementissime convalescebat cottidie. Erantque principes coniurationis: Burcardus prepositus; et nepotes sui, filii Mengoti; et Hartmannus maior prepositus, in cuius fabrica omnem hanc iniquitatis cudebant monetam; et abbas Sancti Jacobi; et Arnoldus Rufus; et Wernherus de Bonlant; et cum hiis complices innumerabiles. Ann. S. Georgii (MGH SS 17, 296): Arnoldus Moguntinus occiditur a suis clientibus. Appendix zu Gesta Friderici imper. (MGH SS 20, 491): Arnoldus ... a suis Ministerialibus crudeliter necatus est.

Als das wichtigste Moment des Entstehens der allgemeinen Feindseligkeit gegen Arnold ist jedenfalls sein an die Mainzer gestelltes Ansinnen einer Beisteuer (stipendium militiae) zu dem Zug des Kaisers nach Italien zu betrachten. Aus diesem Zündstoff, welcher der Partei der Meingote sehr zustatten kam, schlug die Flamme der allgemeinen Opposition gerade so schnell und mächtig empor, wie wir dies in unserer modernen Zeit, wenn bei Gelegenheit von Verhandlungen über Militärbudgets die divergierendsten Parteien sich zu gemeinsamen Widerstand einigen, oft genug zu beobachten Gelegenheit hatten. Die goldenen Berge einer freiheitlichen Entwickelung mochten die Anführer unter den Feinden des Erzbischofs dem Volk allerdings in der Ferne zeigen, dieselben waren ein - der Gang der Ereignisse lehrte es - überaus wirksames Agitationsmittel, aber wir zweifeln, dass die Meingote jene kostbaren Güter für das Volk zu erwerben zum Hauptziel ihres Strebens gemacht hatten. Schon Buchinger (Otto d. Grosse, Herzog in Bayern u. s. w. in: Abhandlgen d. bayer. Akad. hist. Cl. V, Abth. III, 6) schrieb: »Dieser aber (nämlich Erzb. Arnold.) wurde bald hierauf daselbst grausam ermordet, wahrscheinlich wegen durch geforderte Beisteuern von der Geistlichkeit und Weltlichkeit seines Stifts zu seinen Reisen und seiner Begleitung des Kaisers mit grossem Gefolge nach Italien im Feldzug vom Jahre 1158 sich zugezogenen Hasses.« Wir sind auch vollkommen der neuerdings von Nohlmanns und Baumbach - gegenüber von Hegel (Kieler Monatsschrift. 1854. Märzheft, 175), Wegele (der übrigens S. 18 seines Arnold äußert: »denn soweit war es gekommen mit den gegnern Arnold's: ihnen war es nicht mehr um die Rettung der angefochtenen Freiheiten zu thun, sondern um die Befriedigung ihrer Rachsucht an ihrem Herrn, der jene Freiheiten allerdings einseitig und hartnäckig angefochten hatte«) und Nitzsch (der sich in Ministerialität und Bürgerthum im 11. u. 12 Jahrhdt. S. 321-323 eigentlich nur über die Rechtsfrage bezüglich der dem Erzbischof von Siten der Mainzer vorenthaltenen Kriegssteuer verbreitet und den Grund des bis zur Appellation an den Kaiser geführten Widerstands in dem noch nicht für alle cives zur Durchbildung gelangten Begriff des beneficiums findet, was allerdings wohl einleuchtet) - mit aller Entschiedenheit ausgesprochenen Überzeugung, dass die Auflehnung ihren Anfang in dem Kreis dermächtigen Ministerialen des Stifts genommen habe. Nohlmanns präzisiert in seiner Vita Arnoldi S. 6. seine Ansicht dahin: »Sed si accuratius omnia perpendimus, dubitare non possumus, quin civitas Moguntina non ad tuendas libertates suas contra archiepiscopum rebellaverit, sed potius a praepotenti Meingoti familia perturbata, ipsa scelestae caedis ignominiam fere totam susceperit.« und S. 42. »Non erat civitas, quae illa seditione jura archiepiscopi pervertere sibique libertatem acquirere studeret, sed Meingoti familia opulentissima hominem novum regnandi cupidum, imprudentem, incautumque ex archiepiscopatu repulsit.« Baumbach betrachtet mit Recht als den Hauptpunkt seiner Forschung die Frage, von wem die Auflehnung gegen den Erzbischof ausgegangen, und betont deshalb besonders seine Übereinstimmung mit dem Resultat Nohlmanns. Seiner Ansicht verleiht er Ausdruck auf SS. 43, 56, 61, 62, 75, 80, 81, 82 und schließt auf S. 95 seine Arbeit mit den Worten: »Und wenn dann an der eigentlichen That des Mordes alle Theile der Bevölkerung gleichen Antheil hatten, die Urheber desselben waren die Ministerialen und gerade die angesehensten und reichsten dieses Standes, denen die strenge Handhabung der bischöflichen, lehensherrlichen Rechte durch Arnold von Selehofen eine drückende, ungewohnte Last war, der sie sich auf jede Weise zu entledigen suchten. Ein Freiheitskampf der Städter, wie er fast ein Jahrhundert nach Arnolds Tode mit so glücklichem Erfolge von den Mainzern ausgefochten wurde, ist diese Empörung gegen Arnold von Selehofen nicht gewesen.« Bei dieser Auffassung der Lage der Dinge klärt sich auch der Sinn der Verse in der Kaiserchronik (Massmann III, 279): daz die Megenzere nie nicheineme irm Herren mit ganzen truwen wonten mite noch halden sie den alden site. Vollständig unbegründet will uns die von Reuter (Alexander III. S. 147 u. 517) freilich nur schüchtern vertretene Ansicht, der sich Prutz (Friedrich I. Bd I, 335) anschließt, erscheinen: »die Mainzer haben vielleicht den Aufruhr in der Stadt durch den Schein eines kirchlichen Freiheitskampfes zu weihen gesucht.« Der sonst überaus gründliche und vorsichtige Forscher gesteht das »gewagte« seiner Hypothese, glaubt aber, dass dieselbe durch den Zusammenhang der Dinge gehalten werde. Es ist jedenfalls ungerechtfertigt, schon hier nach einer Wirkung der Schatten zu suchen, welche die kommenden Ereignisse hätten vorauswerfen müssen, und wir zweifeln nicht, dass die Deduktionen Baumbachs (Arnold von Selehofen 81 u. 81), welche in den Quellen das Gegenteil von Reuters Hypothese finden, wohlbegründet sind.

Eine naturgetreue Charakteristik Arnolds ist nicht so ganz leicht zu geben, da die beiden vorzüglichsten Quellen über den Erzbischof in ihrer Beurteilung desselben auseinander gehen. Sehen wir daher von den Urteilen seiner Zeitgenossen und späterer Autoren sowie der neuesten Forscher ab, und fassen wir unsere Ansicht über ihn, welche wir aus einer vorurteilsfreien Beobachtung seiner Person und seiner Geschichte gewonnen haben, in einen engen Rahmen zusammen, so müssen wir ihm zunächst das Lob eines an Geist und Gemüt wohlgebildeten Mannes zuerkennen; durch umfassende Studien mochte er sich einen reichen Schatz des Wissens angeeignet haben; seine innere Frömmigkeit wusste er durch Werke der christlichen Liebe zu betätigen, so dass er ein großer Wohltäter der Armen wurde; Treuherzigkeit erfüllte seine Brust und gestattete gewiss keinen Raum für Falschheit und Verrat, deren ihn seine erbitterten Feinde beschuldigten. Dahingegen wurzelten in seinem Wesen auch manche Schwächen, die sich in verschiedener Weise manifestierten. So legte er Äußerlichkeiten einen großen Wert bei, indem er z. B. seinen pontifikalen Glanz durch Kleiderpracht zu erhöhen glaubte. (Vestes autem ipsius, que pontificalem fulgorem prestabant, ex pretiosissima materia opere polimito erant auro contexte; verumtamen materiam superabat opus. Vita Arnoldi. in: Böhmer, Font. III, 280. u. Jaffé, Mon. Mog. 620; Arnoldus autem primordia sui consecrans praesulatus, purpuram optimam de almaria tollens, sibi fecit vestes, tunicam, sorcotium et mantellum, ut in imperatoris curia gloriosior appareret. Sed omnipotens Deus non diu sustinuit istud nefas. Christiani Chron. Mog. in: Böhmer, Font. II, 260. u. Jaffé, Mon. Mog. 686.)

Was nun die Führung seiner Ämter betrifft, ehe er den vornehmsten Metropolitansitz Deutschlands bestieg, so war er als Gesandter seines Vorgängers in Rom nicht glücklich und legte keine Probe diplomatischer Gschicklichkeit ab. Wenn ihn der Kaiser zu seinem Kanzler machte, so verdankte er diese Erhebung wohl weniger einer besonderen staatsmännischen Befähigung als dem Ansehen seiner Familie und der Absicht Friedrichs, aus ihm einen brauchbaren Diener für die Reichsgeschäfte zu machen. Die Strenge, mit welcher er bei dem Antritt seiner Regierung verfuhr, möchten wir nicht ihm zum Vorwurf machen, sondern wir glauben, dass er mehr auf Inspiration des Kaisers die Maßregeln ergriff, welche zu gefährlichen Waffen in der Hand seiner Gegner wurden. Ein Grundfehler in dem Charakter des auf einen so wichtigen Posten gestellten Mannes war aber jedenfalls seine Unentschlossenheit, der Mangel an Energie, die Weichheit seines Herzens, und dieser Grundfehler ließ ihn, obgleich er zur Aufrechthaltung seines Ansehens, seiner Würde und seines Rechtes gern bereit gewesen wäre, doch niemals zu durchgreifenden Taten kommen, machte sein Pontifikat unfruchtbar und kostete ihm sogar das Leben. In ruhigen Zeiten - das wollen wir zugeben - hätte er wohl ein ebenso pflichtgetreuer Verwalter seines hohen kirchlichen Amtes wie Leiter einer segensvollen Regentschaft in bezug auf die weltlichen Geschäfte sein können, einer schwierigen Situation aber, wie er sie eben bei dem Antritt seines hohen geistlichen und weltlichen Amtes vorfand, war er bei weitem nicht gewachsen. Uns scheint er nichts weniger, als eine »Natur zum herrschen geboren« gewesen zu sein. Arnolds äußere Erscheinung, welche die Vita ausführlich beschreibt, war imponierend und ehrwürdig zugleich und im Umgang zeigte er jenes Wesen voll Anmut und Lieblichkeit, wie es Naturen eigen zu sein pflegt, bei denen das Herz mehr vermag, als der erstand. (Vergl. Mone, Ztsch. f. Gesch. d. Oberrheins. VIII, 389.)

Überlieferung/Literatur: Erzbischof Arnold erfreut sich einer ebenso umfangreichen als eingehenden Lebensbeschreibung,welche zu den wertvollsten Quellen des Mittelalters zu rechnen ist, da sie nicht nur über den Erzbischof und nicht nur über die Mainzer Erzdiözese die schätzbarsten Nachrichten bringt, sondern auch wesentliche Beiträge für die allgemeine Geschichte liefert. (Vergl. Wattenbach, Deutschlands Geschqq. 3. Auflage. II, 287.) Diese Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntini rührt offenbar von einem seiner Zeitgenossen her, und zwar von einem solchen, der dem Erzbischof auch persönlich nahe gestanden. Beide Momente sind viel zu gewichtig, als dass sie durch den über den Verfasser selbst bestehenden Zweifel, der sich wohl kaum wird beseitigen lassen, geschwächt werden könnten. Böhmer (Fontes III, Einleitung. XLV.) begrenzt die Zeit der Entstehung der Vita mit den Jahren 1163 und 1177, Nohlmanns S. 3 fixiert jene Zeit auf die Jahre 1163 und 1164, und mit der letzteren Bestimmung, zu welcher auch Baumbach S. 5 neigt, glauben wir uns ebenfalls einverstanden erklären zu müssen. In bezug auf die Person des Autors ist wohl als feststehend zu betrachten, dass derselbe ein Geistlicher war, allein darüber, ob er ein Mönch gewesen - wie neuestens Nohlmanns annimmt - oder gar der nicht näher bezeichnete Abt, welcher bei dem Erzbischof bis zu dessen Tod ausharrte - wie Böhmer und Wegele wollen - oder ob er dem Stand der Weltgeistlichen angehörte - wie Jaffé, Mon. Mog., 604 in wenig überzeugender Weise darzutun sucht - dürfte wohl schwer eine definitive Entscheidung zu treffen sein. Die Darstellung der Vita Arnoldi ist im Einzelnen mit großer Sorgfalt ausgeführt, verläuft sich aber zuweilen in phantasiereiche Schilderungen, ohne jedoch gerade ins Unnatürliche auszuarten. Es gibt daher wohl manche Partie in unserer Quelle, die nicht unbedingt als wirklich historisch zu betrachten ist. Dahin gehören z. B. die Reden, welche Arnold in den Stunden seiner Todesgefahr gehalten haben soll. Die Schrift trägt den Stempel eines Panegyrikus in unverkennbarer Weise an sich, indem sie nicht nur die Lichtseiten an dem Erzbischof stark hervorhebt, sondern auch manchen Umstand mit Stillschweigen übergeht, der auf jenen einen Schatten zu werfen imstande wäre. Auch fehlt es in derselben sogar nicht an einer Spur absichtlicher Entstellung. (Vergl. Baumbach. 5.)

Eine andere die Geschichte Arnolds vorzugsweise berücksichtigende Quelle ist Christiani Chronicon Moguntinum, welches um die Mitte des 13. Jahrhunderts verfasst wurde, und - wie Dittmar, De fontibus nonnullis historiae Friderici I Barbarossae quaestionum specimen. (Regiomonti 1864) darthut - hinsichtlich seiner Nachrichten über Arnold beinahe ganz auf dessen ebenbesprochener Vita beruht. Dittmar sagt S. 33 seiner Dssertation: »Ex hac comparatione apparere mihi videtur eam in Christiani chronico partem, qua de Arnoldi historia agitur, minimi esse aestimandum; nihil enim aliud praeter novum de Arnoldo judicium cognoscimus.« Das wichtigste Resultat in der Forschung Dittmars ist die von ihm S. 27 ausgesprochene Überzeugung: »Itaque traditio multa Arnoldo, quae revera ad Henricum referenda sunt, tribuit«, doch wagen wir es nicht, über deren Stichhaltigkeit hier ein Votum abzugeben. Wohl mit Rcht sagt Baumbach (S. 10.): »Ich vermag die Vermutung nicht zu unterdrücken, dass Erzbischof Christian Kenntnis von der Vita hatte und seine Chronik als Entgegnung zu derselben schrieb. Außer seiner Verwandtschaft zu den Führern der Opposition spricht hierfür auch der räumliche Umfang des über Arnold handelnden Passus; während Christian der Erzählung von 1161-1251, also von 90 Jahren, 9 Seiten zuwendet, behandelt er die Jahre 1153-1160 auf 6 Seiten.« Ohne selbst ein motiviertes Urteil in dieser Sache auszusprechen, halten wir dieselbe jedenfalls einer eingehenden Untersuchung wert und glauben eine solche anempfehlen zu sollen. Das Wesen und die Bedeutungslosigkeit der Narratio de caede Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis, e MS. vernaculo in sermonem latinum conversa. in: Joannis, Rerum Mogunt. II, 80-91. ist von Baumbach 6-8 hinlänglich gekennzeichnet worden, so dass wir nur auf jene Ausführung zu verweisen brauchen.

Über das Siegel Arnold's siehe Würdtwein, Nova Subsidia II, Einleitung. XLII und Tafel XIII, sowie Wolf, G. d. Stifts Nörten. Vorrede. XV.

Gleich nach dem Bekanntwerden der Vita Arnoldi in Böhmer's Fontes widmete F. X. Wegele diesem Erzbischof eine interessante Monographie in essayistischer Form: Arnold von Selenhofen, Erzbischof von Mainz. (Jena. 1855). Neuerdings erschienen als Dissertationen: Vita Arnoldi de Selenhofen. von Leonard Nohlmanns. (Bonn. 1871.) und Arnold von Selehofen, Erzbischof von Mainz. Von Dr. Baumbach.Berlin. 1872. (Die beiden letzteren Schriften rezensiert v. C. Will. in: Lit. Centralblatt. 1873. S. 1217.) Hierher gehört dann Reuter, Geschichte Papst Alexanders III und der Kirche seiner Zeit. 3 Bde. (Leipzig 1860-64.); G. Dittmar, De fontibus nonnullis histor. Frid. I quaestion. specimen. (Regiomontani 1864.); Raumer,Geschichte der Hohenstaufen. (4. Ausg. 1871-72.) Hans Prutz, Studien zur Geschichte Kaiser Friedrich I. (Erster Th. Berlin 1868); H. Prutz, K. Friedrich I. (Erster Band 1152-1165. Danzig 1871.)

Anmerkungen:
[1] Arnoldus, Arnaldus, Arnolfus, Arnaudus.
[2] Über Saal - Sadel - Seel - Sedel - Selenhof = Fron - Freihof vergl. Maurer, Einleitung z. Gesch. der Mark-, Hof- Dorf- und Stadtverfassung. 237 u. 246; Maurer, Gesch. d. Fronhöfe u. s. w.; über Selihova - Selehuba - Selhuben vergl. Waitz: Die altdeutsche Hufe. in: Abhdlg. d. Ges. d. Wiss. Götting. 1854. S. 225. Die urkundliche Schreibweise ist meist Selehoven auch Silehove; ebenso in Christiani Chron. Mog. in: Jaffé, Mon. Mog., 686.
[3] Dass kaiserliche Kanzler des 10. Jahrhunderts auch noch als Erzbischöfe oder Bischöfe in der kaiserlichen Kanzlei tätig blieben, bemerkt Stumpf, Die Wirzburger Immunität-Urkunden. S. 40.
[4] Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die Meingote identisch mit den Geisenheimern. Wir verweisen zunächst auf den für die Geschichte der angesehenen Mainzer Geschlechter wichtigen »Diplomat. Versuch einer Genealogie Christians II.« in: Bär, Beiträge. I; ferner auf Bodman, Rheingauische Alterth. 311 u. 312; Wegele, Arnold von Selehofen. 30 Note 22.

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 29 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21665 (Zugriff am 26.04.2024)