Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 37 Nr. 067
Datierung: 29. März 1287
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: BR. k. Rudolfs, nr 917.
Inhalt
Kopfregest:
König Rudolf bestätigt den durch Erzbischof Heinrich II. auf 5 Jahre (nach dem Regest zu 1287 Febr. 25 auf »6 Jahre«) in Thüringen aufgerichteten Landfrieden, und alle von ihm gegen die Friedensstörer gefällten Strafurteile.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 37 Nr. 067, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17811 (Zugriff am 06.05.2024)