Mainzer Ingrossaturbücher Band 61

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StA Wü, MIB 61 fol. 258v [01]

Datierung: 21. März 1541

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 61 fol. 258v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht von Mainz freit dem Herrn Lorentz Hansen, Bürger zu Aschaffenburg, und seinen Mitgewerken, seine Gerechtigkeit des Bergwerks auf der Fletz usw.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht von Mainz usw. bestätigt mit diesem Brief, dass er vor kurzem dem Bürger zu Aschaffenburg, seinem »lieben Getreuen« Konrad (Conradt) Eckart auf dessen untertänige Bitte hin vergönnt hat, ein Bergwerk aufzurichten, vermöge und gemäß seinem Brief, den er ihm diesbezüglich gegeben hat.

Der Erzbischof freit demnach seinem Bürger, auch dem »lieben Getreuen« Hans Lorentz und Hans Heller samt ihren Mitgewerken auf ihr untertäniges Ansuchen und ihre Bitte hin eine Gerechtigkeit vff der fletz, die der genannte Konrad vom Erzbischof zu Lehen trägt, neben seiner Gerechtigkeit zwischen dem steinruck vnd ketzerburg und heybacher holtzgin, die an das allgemeine Feld anstößt, mit einer lehenschafft bereydt so weit Conradt Eckarts gerechtigkeit langt vnd auch die dritten vnd virtten maß nach seiner gerechtigkeit nach Bergwerksrecht, Ordnung und Gewohnheit, wie ihnen diesbezüglich eine erzbischöfliche schriftliche Versehung gnädig mitgeteilt wurde, doch nur soweit, dass diese nicht gegen die erste erzbischöfliche Verleihung und Zusage verstößt, ohne Gefährde.

Der Erzbischof kündigt an, sein Sekret auf die Rückseite dieses Briefes zu drücken.

Gegeben zu Aschaffenburg Montag nach dem Sonntag Oculi 1541.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 61 fol. 258v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24686 (Zugriff am 18.05.2024)