Mainzer Ingrossaturbücher Band 59

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StA Wü, MIB 59 fol. 089 [02]

Datierung: 26. Juli 1416

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 89-90v

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die von Buchenau verkaufen ihren Wald an der Jossa, genannt der Buchenauer Wald, und ein Viertel des Gerichts auf der Jossa an die Herren von Thüngen.

Vollregest:

Wigand (Wigandt) von Buchenau (Buchenaw) und die Brüder Eberhard, Wigand und Erasmus von Buchenau, Söhne des verstorbenen Sitich (Sitiges) von Buchenau sowie Frau Grete, ihre Mutter, geborene von Fechenbach, bestätigen mit diesem Brief, dass sie ihren Wald an der Jossa, den man den Buchenauer Wald (buchenwawischen walt) nennt, ein Viertel des dortigen Gerichts sowie alle ihre Eigenleute, Güter und Einkünfte, nichts ausgenommen, mit allen Rechten und Gewohnheiten, alles freies Eichen und unverpfändet, dem Balthasar, Sigmund und Hildebrand (Hilttprande) von Thüngen und ihren Erben für bereits bezahlte 600 rheinische Goldgulden verkauft haben.

Sie verzichten auf alle weitergehenden Ansprüche und setzten zur Sicherheit die Vettern Wazel von Buchenau und Jorge von Buchenau als Bürgen, die gegebenenfalls Einlager (leistung) in Rauschenberg (Russinbergk), Puchelt oder Sinn (Synne) leisten müssen, bis mögliche Ansprüche geklärt sind.

Die Aussteller und die Bürgen kündigen ihre Siegel an.

Gegeben am Sonntag nächst nach St. Jakobstag des heiligen Zwölfboten 1416.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 089 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24226 (Zugriff am 18.05.2024)